Volltext: Die currätischen Herrschaften in der Feudalzeit

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Ihrerseits hatten .die Bischöfe von Cur ihre Vinstgauer 
Schirmvögte v. Matsch mit der Verwaltung von Bormio 
belehnt, und zwar erscheinen diese zuerst im Jahr 1238 
als Inhaber dieses Lehens, indem dannzumal Hartwig 
v. Matsch dasselbe, nebst andern Lehen, mit Gerichtsbar- 
keit, Jagd, Fischerei und Erzen einer in Mazzo (Valtellin) 
niedergelassenen Seitenlinie der Familie v. Matsch («de 
Venosta ») als Pfandlehen, für den Fall seines kinderlosen 
Absterbens, überliess‘) — so zwar, dass er es schon im 
Jahr 1243, nachdem er wirklich Nachkommenschaft erhalten, 
wieder an sich zog.?) 
Diese Akte zeigen, dass die Bischöfe von Cur und für 
sie ihre Värte v. Matsch, als Territor;alherren, die 
Regalien der Jagd, Fischerei und des Erzes besassen.®) 
Gewiss ist auch, dass die Vögte v. Matsch Namens des Bi- 
schofs den Podestat (dä. h. den Richter und Vorsteher der 
Gemeinde) setzten,‘ welchem ohne Zweifel die Ausübung 
der niedern Gerichtsbarkeit‘ oblag; während die hohe 
Gerichtsbarkeit von dem Vogte selbst oder einem von ihm 
hiezu besonders L.isgirten wird verwaltet worden sein. 
Als alts Vasallen des Bisthums Cur für Bormio 
geben sich übrigens Die von Matsch selbst zu erkennen, 
1) Urk. v. 1238 im Archiv Curberg (Ladurner, die Vögte 
Matsch, &. 5. d.Ferd. 11%. 16, S.. 274). 
2?) Mohr, Cod. I, n. 219 (« , ., nominative de toto illo feudo, 
omnium illarum terrarum ev rerum territoriarum et advocatiarum 
et gastaldiarum et honorum et districtorum et cazarıum (Jagd) 
et piscariciarum et meta'lorum et vassallorum et omnium re- 
rum quae pertinere possent in toto territorio de Burm et de Pus- 
clavio ... et in episcopatu Cumano et Brixiae »). 
3) Damit stimmt anch eine im Jahr 1239 zwischen Gebhard und 
Conrad de Venusta vorgenommene Theilung (Urk. v. 1239 in Qua- 
drio, Dissertazioni, I, S. 236 aus dem Archy v. Bormio). 
“ Zusammenstellung der bischöfl. Beamtungen. («Der Vogt von 
Mätsch hat auch von des Gotzhus ze Cur wegen Potestaten gesetzt 
und entsetzt»). Vgl. Eichhorn, episcop. Cur., Cod. n. 128. 
Planta. die eurrätischen Herrschaften.
	        

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