schöfliche Bergell sich anschloss) vom König dem Bischof
von Cur zur Bewachung dieses strategisch wichtigen Kno-
tenpunktes der Pässe über den Albula und Julier, den Ber-
nina und Maloia übertragen worden waren — und es war
dies auch schon dadurch geboten, dass, wie wir sehen wer-
den, das am südlichen Abhange des Bernina gelegene Pos-
chiavo mit Rücksicht auf eben diesen Bergübergang dem
Bisthum Cur überlassen worden war. Ich halte es dem-
nach für unzweifelhaft, dass, als der Bischof von Cur im
Jahr 1139 den Gamerting’schen‘ Kauf abschloss, er bereits
im ganzen Oberengadin die gräflichen Rechte inne
hatte.
Zufolge späterer Quellen musste der Bischof, zu Aus-
übung seiner (hohen und niedern) Judikatur (selbst oder
durch einen: Stellvertreter), unmittelbar vor oder nach
St. Johann und St. Michel, zwei allgemeine und öffentliche
Gerichtstage in Zuz abhalten, wozu die ganze Bevölkerung
durch’ einen Weibel (welcher für diese Mühwalt ein Lehen
genoss) geboten wurde. Der Meyerhof Zuz lieferte zu die-
sen Gerichtstagen 4 Mutt Getreide, 4 Käse, 1 Rind und 1
Saum Wein’).
Im Jahr 1295 verkaufte aber der Bischof seine Judi-
katurrechte an Ge Familie des erwähnten Andr. Planta
in Zuz; welche dieselbe schon früher Namens des Bischofs
ausgeübt hatte ?), um die ansehnliche summe von 1050 Mark
Silber zu einem ewigen, nach Erlöschen des Manns-
stammes-selbst_ durch Frauen vererbbaren Erblehen?®) —
1) Zusammenstellung ‘der bischöfl. Beamtungen (im bischöfl,
Archiv). Vy' Urk. von 1408, betr. die Unterwerfung. von Poschiavo
(im Archiv Zuz).
?) Schon im Jahr 1288 heisst Andr. Planta, Sohn, «minister>
des Bischofs: (Mohr; Cod. 11, n. 41).
8) Stammbaum der Familie Planta und Catalagus des
Bischofs Flugi, S. 43. Vgl. Salis-Seewis, Uebers. der Geschichte
des Kantons Graubünden (in Mohr, Arch. IV, S. 30) und bischöfl.
Wappenbrief der Familie Planta von 1767.
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Ja