Volltext: Die currätischen Herrschaften in der Feudalzeit

schöfliche Bergell sich anschloss) vom König dem Bischof 
von Cur zur Bewachung dieses strategisch wichtigen Kno- 
tenpunktes der Pässe über den Albula und Julier, den Ber- 
nina und Maloia übertragen worden waren — und es war 
dies auch schon dadurch geboten, dass, wie wir sehen wer- 
den, das am südlichen Abhange des Bernina gelegene Pos- 
chiavo mit Rücksicht auf eben diesen Bergübergang dem 
Bisthum Cur überlassen worden war. Ich halte es dem- 
nach für unzweifelhaft, dass, als der Bischof von Cur im 
Jahr 1139 den Gamerting’schen‘ Kauf abschloss, er bereits 
im ganzen Oberengadin die gräflichen Rechte inne 
hatte. 
Zufolge späterer Quellen musste der Bischof, zu Aus- 
übung seiner (hohen und niedern) Judikatur (selbst oder 
durch einen: Stellvertreter), unmittelbar vor oder nach 
St. Johann und St. Michel, zwei allgemeine und öffentliche 
Gerichtstage in Zuz abhalten, wozu die ganze Bevölkerung 
durch’ einen Weibel (welcher für diese Mühwalt ein Lehen 
genoss) geboten wurde. Der Meyerhof Zuz lieferte zu die- 
sen Gerichtstagen 4 Mutt Getreide, 4 Käse, 1 Rind und 1 
Saum Wein’). 
Im Jahr 1295 verkaufte aber der Bischof seine Judi- 
katurrechte an Ge Familie des erwähnten Andr. Planta 
in Zuz; welche dieselbe schon früher Namens des Bischofs 
ausgeübt hatte ?), um die ansehnliche summe von 1050 Mark 
Silber zu einem ewigen, nach Erlöschen des Manns- 
stammes-selbst_ durch Frauen vererbbaren Erblehen?®) — 
1) Zusammenstellung ‘der bischöfl. Beamtungen (im bischöfl, 
Archiv). Vy' Urk. von 1408, betr. die Unterwerfung. von Poschiavo 
(im Archiv Zuz). 
?) Schon im Jahr 1288 heisst Andr. Planta, Sohn, «minister> 
des Bischofs: (Mohr; Cod. 11, n. 41). 
8) Stammbaum der Familie Planta und Catalagus des 
Bischofs Flugi, S. 43. Vgl. Salis-Seewis, Uebers. der Geschichte 
des Kantons Graubünden (in Mohr, Arch. IV, S. 30) und bischöfl. 
Wappenbrief der Familie Planta von 1767. 
za 
Ja
	        

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