Volltext: Die currätischen Herrschaften in der Feudalzeit

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wald «Freiherren» (nobiles)‘), erscheinen also hier als 
Inhaber selbständiger Herrschaitsrechte und zugleich als 
grosse Grundbesitzer. Ob sich aber ihre Herrschaftsrechte 
bereits auf die ganze Thalschaft erstreckten und wie sie 
dazu gelangt waren, geht aus den mir zu Gebote: stehenden 
Quellen nicht hervor. 
Von da: an verschwindet aber der Name « de Sacco» 
aus den Urkunden und. tritt dagegen, mit dem Beginn 
deutscher Verschreibungen, an dessen Stelle der Name 
«von Sax von Monsax» oder «von Mosax » 7), welcher 
Beisatz sıch auf die Burg beim Dorf »{is0occ0 bezieht, 
das somit als Sitz und Stammherrschaft dieser Herren von 
Sax und wol auch ihrer Vorgänger de Sacco betrachtet wer- 
den darf. 
Ob diese Herren v. Sax von Mosax identisch seien 
mit den Herren de Sacco oder ob sie, nach Erlöschen der 
letzteren, ihnen in der Herrschaft Misox gefolgt und als 
Seitenlinie der Herren von Sax zu Hohensax zu betrachten 
seien?), muss ich dahingestellt sein lassen. 
Im Jahr 1403 erweiterten die Freiherren von Sax- Mo- 
sax ihre Herrschaft ansehnlich dadurch, dass sie den Vis- 
1) Obige Urk. — Nach Eichhorn, ep. Cur. S. 235, wäre ein 
« Martinus ex comitibus de Saccis» im J. 1331 Abt von Disentis ge- 
worden. Ich vermüthe-aber in dem ihm beigegebenen Grafentitel 
einen Anachronismus. 
2) Urk. v. 1390 u. 1395 in Mohr, Cod. IV. n. 152 u. 195. 
3) Letzteres nimmt v. Arx (Gesch. I. S. 538) an, indem er das 
Auseinandergehen dieser beiden Linien auf das Jahr 1258 zurück- 
führt. Gewiss ist, dass die Sax zu Hohensax auch in den lateinischen 
Urkunden niemals «de Sacco», sondern immer «de Sax» oder «de 
Saxo» heissen. Immerhin kommen in einer Pfäverser Urkunde von 
1161 (Wegelin, Reg. n. 46) auch drei «de Sacco» (Egilolf, Chuno 
und Burchard) vor, von welchen ich unentschieden lassen will, ob sie 
mit den Freiherrn von Sax-Hohensax zusammenhangen oder nicht. 
Sollte dies der Fall sein, so könnten allerdings «de Sacco» u. «von 
Sax» als identisch betrachtet und auch angenommen werden, dass 
nicht nur die v. Sax-Mosax, sondern auch die Misoxer «de Sacco » 
Eines Stammes mit den Herren v. Sax-Hohensax seien.
	        

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