Volltext: Die currätischen Herrschaften in der Feudalzeit

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In der Folge scheint indess die Burg Lichtenstein auf 
die Herren von .°Idenstein übergegangen zu sein, denn 
die Herren von Lichtenstein kommen, als solche, nicht 
mehr vor, woran «Lichtenstein» öfter als Vorname der 
Herren von Haldenstein erscheint‘). 
Dass das: "or f ursprünglich von Romanen bewohnt 
war, ist, nach den Güter- und vielen Familiennamen zu ur- 
theilen ? ) unzweifelhaft, wogegen die Herren von Halden- 
stein und Lichtenstein ‘sich durch ihren Namen als einen 
eingewanderten deutschen Adel zu erkennen geben. 
Da die Burgen Haldenstein und Lichtenstein in dem 
von Heinrich 1:1. (1050) dem Bischof von Cur geschenkten 
Waldrevier 3) lagen und wirklich bis auf die neueste Zeit 
ein grosser benachbarter (der sog. Oldis-) Wald, kraft obiger 
Schenkung, dem Bisthum gehörte. so dürfte die Begründung 
dieser Herrschaft wol auf eine bischöfliche Verleihung zu- 
rückzuführen sein, zumal die Herren von Haldenstein wirk- 
lich bischöfliche Vasallen gewesen zu sein scheinen, indem 
sie öfter bei bischöflichen Verkommnissen mitwirkten und 
ein Rudolf von Haldenstein sogar unter den Bürgen vor- 
kommt, welche ‚Bischof Ulrich V. (1347) dem Markgrafen 
Ludwır von Brandenburg, als Grafen von. Tirol, um sich 
aus. der ı.2fangenschaft zu befreien, stellen musste“). Unter 
dieser Voraussetzung erklärt es sich auch, dass das Bisthum 
1) Urk. v. 1351, 1378 u. 1383 (Mohr, Cod, IL mn. 332; IV 
u. 69). Von der dritten, in ihren Ueberresten noch sichtbaren, bei 
Haldenstein gestandenen Burg, Crottenstein (Srecher, Pallas, 
8. 376) ist urkundlich nichts bekannt. 
2) Bott (die Herrschaft Haldenstein, S. 91) führt eine Menge 
solcher Namen auf. Auch das Dorf selbst soll ursprünglich « Lan tsch> 
(Lantium inferius) geheissen haben (Sprecher, Pallas, 8. 376). 
3) Mohr, Cod. I. n. 92, 
4) Mohr, Cod. IIL n. 28. 
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