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Wiedereinlösungsrecht kein Gebrauch gemacht wurde, die-
selbe im Jahr 1568 an die Planta von Räzüns (für fl. 5000)
verkaufte!‘ Von diesen kam sie (1574) auf Barth. Stampa,
als Gatten der Anna Pianta-von Räzüns ?), welche letztere,
nach dessen Tode, sie ihrem zweiten Ehemann, Rudolf von
Schauenstein, zubrachte.
Nachdem sodann die Gemeinde Trins sich im Jahr 1615
von allen Herrschaftsrechten (für fl. 11200) losgekauft
hatte 2), so dass fortan nur die Gemeinde Tamins (mit
Reichenau) zur Herrschaft : gehörte, verlegten die Herren
von Schauenstein ihren Sitz in ihre Besitzung Reichenau *).
Als dieselben im Jahr 1742 ausstarben, kam ihre nunmehrige
Herrschaft Reichenau durch die KErbtochter des letzten
dieses Geschlechtes (Franz Thomas) auf die Buol-Schauen-
stein, welche sie im Jahr 1792 an Bavier und Vieli ver-
äusserten 5). Im Jahr 1803 endlich erlosch durch ‚die
Mediationsakte der letzte Rest der dortigen Herrschafts-
rechte °).
Ueber die in der Herrschaft Hohentrins bestandenen
Herrrschaftsrechte sind uns nur spärliche Nachrichten
erhalten.
') Landesprotokoll v. 1568.
?) Urk. v. 1274 im Flanta’schen Archiv zu Reichenau.
‘) Urk. v. 1615 im Archiv Trins.
4) Ob, wie Tschudi (Chron. I. S. 452) meint, dieselbe einst (durch
königliche Vergabung) dem Kloster Reichenau (am Bodensee) gehört
und von daher ihren Namen habe, lasse ich dahin gestellt. Meine
bezüglichen Nachforschungen in den, dieses Stift betreffenden Quellen
haben hierüber nichts zu Tage gefördert. Ich vermuthe daher, dass
sich Tschudi hier durch die, allerdings auffallende, Uebereinstimmung
des Namens zu einer unhaltbaren Hypothese habe verleiten lassen.
Wahrscheinlicher ist die Tradition, dass ein Herr von Hewen, der
auf der Insel Reichenau ein Gut besessen, fragliche Taminserbesitzung
jenem nachbenannt habe.
5) Urk. v. 1792 im Planta’schen Archiv zu Reichenau,
6) Dekret der Regierungskommission v. 18038, Art. 15 (im Staats-
archiv).