Volltext: Die currätischen Herrschaften in der Feudalzeit

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Wiedereinlösungsrecht kein Gebrauch gemacht wurde, die- 
selbe im Jahr 1568 an die Planta von Räzüns (für fl. 5000) 
verkaufte!‘ Von diesen kam sie (1574) auf Barth. Stampa, 
als Gatten der Anna Pianta-von Räzüns ?), welche letztere, 
nach dessen Tode, sie ihrem zweiten Ehemann, Rudolf von 
Schauenstein, zubrachte. 
Nachdem sodann die Gemeinde Trins sich im Jahr 1615 
von allen Herrschaftsrechten (für fl. 11200) losgekauft 
hatte 2), so dass fortan nur die Gemeinde Tamins (mit 
Reichenau) zur Herrschaft : gehörte, verlegten die Herren 
von Schauenstein ihren Sitz in ihre Besitzung Reichenau *). 
Als dieselben im Jahr 1742 ausstarben, kam ihre nunmehrige 
Herrschaft Reichenau durch die KErbtochter des letzten 
dieses Geschlechtes (Franz Thomas) auf die Buol-Schauen- 
stein, welche sie im Jahr 1792 an Bavier und Vieli ver- 
äusserten 5). Im Jahr 1803 endlich erlosch durch ‚die 
Mediationsakte der letzte Rest der dortigen Herrschafts- 
rechte °). 
Ueber die in der Herrschaft Hohentrins bestandenen 
Herrrschaftsrechte sind uns nur spärliche Nachrichten 
erhalten. 
') Landesprotokoll v. 1568. 
?) Urk. v. 1274 im Flanta’schen Archiv zu Reichenau. 
‘) Urk. v. 1615 im Archiv Trins. 
4) Ob, wie Tschudi (Chron. I. S. 452) meint, dieselbe einst (durch 
königliche Vergabung) dem Kloster Reichenau (am Bodensee) gehört 
und von daher ihren Namen habe, lasse ich dahin gestellt. Meine 
bezüglichen Nachforschungen in den, dieses Stift betreffenden Quellen 
haben hierüber nichts zu Tage gefördert. Ich vermuthe daher, dass 
sich Tschudi hier durch die, allerdings auffallende, Uebereinstimmung 
des Namens zu einer unhaltbaren Hypothese habe verleiten lassen. 
Wahrscheinlicher ist die Tradition, dass ein Herr von Hewen, der 
auf der Insel Reichenau ein Gut besessen, fragliche Taminserbesitzung 
jenem nachbenannt habe. 
5) Urk. v. 1792 im Planta’schen Archiv zu Reichenau, 
6) Dekret der Regierungskommission v. 18038, Art. 15 (im Staats- 
archiv).
	        

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