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Wie aber die Freiherren von Vatz- in den Besitz
dieser Herrschaft gelangt waren, ist nicht zu ermitteln.
Doch bemerke ich hiezu Folgendes:
Wenn Hohentrins ursprünglich königlich war, so war
dasselbe zuverlässig auch ein königliches Lehen, das
wol. als Beneficium den Grafen von Cur mag überlassen
worden sein, nachdem diesen im Jahr 960 der Königshof
Cur, welcher bis dahin das gräfliche Amtslehen gewesen,
zu Gunsten des Bischofs entzogen worden war *). ‘In sol-
chem Falle würde der Sitz des Grafen von Cur und somit
auch die Hauptmalstatt nach Trins verlegt worden sein:
Wann und wie dieses gräfliche Lehen — die Rich-
tigkeit meiner Hypothese vorausgesetzt‘ — sodann verloren
ging, lässt sich wieder nicht feststellen. Doch dürfte es
nicht unwahrscheinlich sein, dass dies beim Aussterben der
oberrätischen Grafen von Bregenz-Buchhorn (um 1085) °?)
gestellt. — Sprecher, Pallas R., S./ 296, betrachtet ebenfalls die
Herren v. Vatz als die Vorgänger der Grafen v. Werdenberg in der
Herrschaft Hohentrins.
1) Diplom Otto’s I. von 960 in Mohr, Cod. I. n. 56 («in vico
Curia curtem nostram regalem nominatam; quam comes noster ipsius
loci Adalbertus in beneficium haetenus a nobis obtinuit»).
?) Ich ergreife diesen Anlass, da ich wieder auf die Grafen von
Bregenz-Buchhorn zu sprechen komme, zu einem meine Aus-
führung über die Grafen von Bregenz (8. 6—15) ergänzenden
Nachtrag. .
Ich nahm nämlich dort an, dass von der Einverleibung Currätiens
mit Schwaben (916) an bis 982 Unterrätien von den Herzogen
von Schwaben verwaltet worden sei (S. 6). — Nun findet sich aber
in Neugart (Cod. dipl. Alem, n. 756) eine Urkunde von 965, wo-
durch Otto I. dem Kloster Einsiedeln u. A. auch Besitzungen in
Schan (vermuthlich Ober-Schan in Wartau) und den Hafen von
Wesen (portum Rivanum) schenkt, und zwar mit der Angabe, dass
sich dieselben «in comitatu Adelberti Rhatia vocato» be-
finden. Wer war dieser Graf Adalbert? Sicher kein anderer als
der v. 958 bis 976 als Graf von Oberrätien erscheinende Adalbert
(S. 11), den ich der Linie der Grafen v. Bregenz-Buchhorn zu-
schrieb 4“. 13). Somit war dannzumal (965) dieser Adalbert nicht nur
Grafin Uberrätien. sondern auch in Unterrätien. Und wirklich