Volltext: Die currätischen Herrschaften in der Feudalzeit

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1395 neben ihrem Herrn, Albrecht von Sax-Monsax, als 
selbsthandelnd auftreten, habe ich schon erwähnt. 
Bald nach dem erwähnten Kauf von 1483 bewilligten 
den Belmont’schen Herrschaftsleuten ihre neuen Herren einen 
Drittel der Strafgelder gegen Uebernahme des entsprechen- 
den Antheils an den Strafunkosten !), somit einen Mitantheil 
an den Herrschaftsrechten. Endlich, im Jahr 1538 ver- 
äusserte das gemeine Gotteshaus seine sämmtlichen Ho- 
heitsrechte an die vier Belmont’schen Gerichtsgemeinden 
selbst ?), wodurch letztere die volle Freiheit erlangten. 
4. Löwenberg. 
Die Edelherrschaft Löwenberg d.h. die Burg dieses 
Namens mit dem dazu gehörigen Dorf Schleuis war eben- 
falls in der Grub (unweit Ilanz) gelegen, vermochte'sich aber 
den Herren von Belmont zu entziehen und zu einer eigenen 
Freiherrschaft zu erheben. 
Nachdem die, schon im XII. Jahrhundert auftretenden?) 
Herren von Löwenberg, welchen sie ursprünglich gehörte, 
wie es scheint, im Laufe des XIIL. Jahrhunderts ausge- 
storben waren‘). bemächtigte sich dieser Herrschaft ver- 
muthlich Donat von Vatz, und wahrscheinlich war es in 
Folge des gegen diesen von rätischen Dynasten (um 1333) 
1) Urk. v. 1488 (zitirt von Salis-Seewis in seiner Abhandlung 
über die Herrschaft Belmont). 
?) Urk. v. 1538 in der Florin’schen Dok.-Sammlg. fo. 237. Im 
bischöflichen Archiv fand sich auffallender Weise diese Urkunde 
nicht vor, 
3) In der Schenkung Ulrich’s von Tarasp v. 1160 erscheint ein 
«Waltherus de Lebenwert» (unzweifelhaft Löwenberg) als Zeuge 
(Mohr, Cod. I. n. 136). 
4) Noch im Jahr 1258 kommt ein «Walter de Lewenberg» vor 
(Mohr. Cod, 1. n. 284): 
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