47. —
Johannn von Singen, Herzog Albrecht’s Kanzler
(1376—1988),
Johann Abundi (Naso) von Nenzingen, Kaiser Sig-
mund’s Geheimer’ Rath (1417—1440);
Leonhard Wissmayer, Kaiser Friedrich’s III. Kanzler
und Geheimer Rath (1453—1458) 1).
Ja der erstgenannte (Peter von Böhmen) hatte sogar
im Jahr 1360 mit den Herzogen von Oesterreich einen ge-
heimen Vertrag abgeschlossen , wonach er: denselben _ das
Bisthum Cur mit Vesten, Städten, Leuten und Gerichten
auf acht Jahre überliess, wogegen die .ierzoge ihn an ihrem
Hof halten, verköstigen, mit zwölf Pferden versehen und
ihm überdies einen Jahresgehalt von 1000 Gulden geben
sollten ?) — eine Stipulation, die man freilich, wie es scheint,
Anstand nahm, in Vollziehung zu setzen, die aber klar den
Abgrund zeigt, über welchem die oberrätischen Landschaf-
ten, mitunter es selbst nicht ahnend, stetsfort schwebten.
Auch Kaiser Maximilian befolgte. diese traditionelle
Politik, indem‘ im Jahr 1503 sein Geheimer Rath Paul
Ziegler, welcher die bischöfl: Residenz Sogar‘ nach Fürsten-
burg zu verlegen suchte, Bischof wurde. Es hatte daher
seinen tiefen Grund, dass nach dessen Tode (1541) der Got-
teshausbund sich für künftige Bischofswahlen das hoheit-
liche Placet ausbedang *).
Doch ich wende mich nach dieser Abschweifung wieder
der Herrschaft Räzüns zu.
Nachdem Kaiser Maximilian Räzüns erworben, liess er
sofort (1497). durch seine « Administratoren » mit den vier
Herrschaftsgemeinden Räzüns, Bonaduz, Ems und Felsberg
1) Catolog. Flugi, S. 10 u. 11.
2) Urk, v. 1360 im k. k. Archiv zu Wien (Lichnowsky,
Gesch. VI, Reg. n. 194).
3) Ausführung der Rechtsame des‘ Gotteshausbundes. S. 14.