Volltext: Die currätischen Herrschaften in der Feudalzeit

klingenden Namens sind sie nicht ‚als ein einheimisches 
(romanisches) Adelsgeschlecht zu betrachten.‘) « Frei- 
herren» oder «nobiles» heissen sie auch schon um die 
nämliche Zeit. ?) 
Im Laufe des XIV. Jahrhunderts erweiterten die Herren 
von Räzüns ihre Herrschaft durch eine Reihe von Er- 
werbungen, als: 
1) Im Jahr 1343 kauften sie die Vesten und: Herr- 
schaften Friberg (bei Seth) und St. Georgenberg (bei 
Waltensburg) von Graf Rudolf von Werdenberg-Sargans, 
und dessen Gemahlin Ursula von Vatz.‘®) 
Diese beiden Vesten mit Zubehörden hätten den Herren 
von Friberg gehört und waren, als diese um das Jahr 
1338 mit Reinger von Friberg ausstarben,“) in Folge eines 
von letzterem mit den Herzogen von Oesterreich abgeschlos- 
senen Vertrages5) diesen anheimgefallen®), welche sie hin- 
wieder im Jahr 1342 dem Grafen Rudolf von Sargans und 
seiner Gemahlin Ursula von Vatz zu Lehen gegeben hatten.) 
‘y Es wäre denn, dass der Name «Brun» als eine Verstümme- 
lung des romanischen « Barun» (Baron) anzusehen wäre. 
?) Urk. v. 1255 in Mohr, Cod. IL. n. 77. 
%) Urk. v. 1343 im Thurn- und Taxis’schen Archiv. 
‘\ Dass Reinger von Friberg um das Jahr 1338 gestorben sein 
müsse, erhellt daraus, dass im erwähnten Jahre eine heftige Fehde 
zwischen Graf Rud. v. Sargans und Freiherrn Heinr. v. Räzüns über 
dessen Nachlass ausbrach (Urk. v. 1338 im Thurn- u. Taxis’schen 
Archiv und Zeitschrift des Ferdinand. III. Folge XVI. Heft. S. 126). 
5) Zufolge dieses Vertrages hatte Reinger v. Friberg seine Herr- 
schaft den Herzogen von Oesterreich aufgegeben und war von diesen 
damit wieder belehnt worden (Mohr, Cod. IL. n. 319). 
$) Urk. v. 1342 in Mohr, Cod. II. n. 319. Man begreift unter 
diesen Umständen freilich nicht, wie Graf Rudolf von Sargans und 
Heinr. v.-Räzüns sich im.Jahr 1338 über ‚den Nachlass des Reinger 
Yv. Friberg streiten konnten. 
7) Obige Urk. v. 1342. 
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