Volltext: Die currätischen Herrschaften in der Feudalzeit

urtheilten Frevelsachen. Unter seiner hohen Judikatur 
oder Kriminalgerichtsbarkeit standen aber auch diejenigen 
Bestandtheile: der einstigen Curer Cent, welche noch nicht 
unter die hohe Gerichtsbarkeit benachbarter Herrschaften 
gerathen waren. 
Zufolge eines unter der Regierung des Bischofs Fried- 
rich v. Nenzingen (1370—1376) aufgestellten Curer Sta- 
tuts!) erscheinen als solche in der zweiten Hälfte des XIV. 
Jahrhunderts Umbligs (Malix), Maladers, Trimmis 
und Zizers (wohl mit Igis und Untervaz, indem es im 
Gericht dovpe't vertreten ist), weil diese an das Curer 
Stadtvogteigericht Beisitzer senden, während die übrigen 
Dörfer der ehemaligen Curer Cent dannzumal den Freiherr- 
schaften von Vatz, Räzüns, Hohentrins und Haldenstein 
einverleibt waren. 
Allein, wie der Reichsvogt nicht bloss Richter, sondern 
zugleich {*-gan- der Reichsgewalt war, so erscheint nun 
auch‘ der bischöfliche Vogt für die Stadt Cur nicht 
bloss als: Strafrichter, sondern zugleich als Träger der 
bischöflichen Territorial- und Landeshoheit und steht 
in dieser Eigenschaft unter Umständen sogar über dem 
Rath: oder an der “nitze von «Rath und Burger. »?) 
‚Uebrigens: galt diese Vogtei, da sie der Bischof nur zu 
Pfand hz.e, bis zu ihrem Uebergang auf die Stadt stets 
als «Reichsvogtei.»®) 
1) Leider nur ein Fragment (Mohr, Cod. III, n. 138). 
°) In dem zitirten Curer Statut (14/0—1376) entscheidet der Vogt 
einen Kompetenzstreit zwischen dem Rath und dem Proveidgericht; 
im Jahr 1355 fassten «der Vogt, der Rath und die Burger» einen 
Beschluss betreffend die Berechtigung der Stadt auf ein Gerichtshaus 
(Mohr, Cod. II, n. 337); im Jahr 1359 entscheiden «Vogt, Rath, Pro- 
veid und Eidschwörer» einen Baustreit (Mohr, Cod. III, n. 80); im 
Jahr 1400 leitet der Vogt eine Gerichtsverhandlung betreffend Schuld- 
betreibung und eventuelle Ausweisung (Mohr, Cod. IV, n. 261 
Vgl. Planta, Verf. Gesch. d. St. Cur, S. 28). 
3) Urk. v. 1346 (Mohr, Cod. III, n. 38), v. 1464, 1480 u. 8. w. 
im Curer Stadtarchiv.) 
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