Davos und dem: Bach: Dalvaza mit den Dörfern Klosters,
Serneus, Saas, Küblis und Conters und hatte seinen Namen
“n dem kleinen, dem Kloster Curwalden untergeordneten‘)
""yämonstratenserkloster St. Jacob, dessen zuerst im Jahr
A219 urkundlich Erwähnung geschieht *), das aber im Jahr
1526 sich 'selbst auflöste.? Wahrscheinlich gab daher die
Immunitätsgerichtsbärkeit eben dieses Klosters Veranlassung
Eur Bildung des Cerichtes gleichen Namens; übrigens mögen
(ech die beiden Burgen Kapfenstein und Sansch (bei
üblis) einst eine niedere Gerichtsbarkeit ausgeübt haben.*)
Die! "evölkerung dieses Gerichtes erscheint im Jahr
(489 noch romanisch und deutsch gemischt und zwar So,
üass die «Wälschen»- herrschaftliche Eigenleute, die
(wahrscheinlich zunächst aus Davos eingewanderten) Deut-
gm oder Walser 'aber: persönlich frei.sind.®) Doch bil-
ten. s.2 °meinschaftlich Eine‘ Gerichtsgemeinde unter
(inem ‘von der Herrschaft gesetzten Ammann.°) . Augen-
Kl war also hier ‚die (gemilderte) Leibeigenschaft
er ‚alle alten (romanischen) Insassen ausgedehnt. worden.
1) Campell, hist.,.I. c. 38.
?) Urkunde von 1319 im Archiv Klosters (mitgeth. von Prof.
Brüg ger).
3) In Folge Uebertrittes des Mönches Bilger zur Reformation
Öprecher, Pallas, S; 363).
4) Zur Burg Krapfenstein gehörten im X!V. Jahrhundert nur
geh wenige Grundstücke (Urkunde von 1351 in. ohr, Cod. III. n.
und von der Burg Sansch ist. nichts bekannt, als dass sich ‚eine
Melsfamilie- von derselben herschrieb (Urkunde von 1342 und 1346
Mohr, Cod. II. n. 276 und 306).
5) Urkunde von 1489 (in der Engler’schen Dokumentensamml:),
urch Herzog Sigmund den Span zwischen « unsern W#]echen unsern
en leuten» und den « Deutschen zum Klösterli» entscheidet.
6) Obiger Streit betraf nämlich die Frage, ob der Ammann, wie
er, wälsch sein soll ‚oder. auch. aus den Deutschen genommen
en könne, und. wurde so entschieden, dass der von der Herrschaft
deutsche Ammann das Jahr hindurch im Amt bleiben; her-
‘aber Einer der Wälschen das Amt bekleiden soll.
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