Volltext: Die currätischen Herrschaften in der Feudalzeit

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Aus dieser Urkunde erhellt zugleich, dass das Kloster 
Durwalden dannzumal in Davos einen. Grundzins von 60 
Käsen und 4 Frischingen bezog. Somit war diese Länd- 
schaft nicht nur muthmasslich schon von langer Hand her 
bekannt, sondern wurde auch, wenigstens als‘ Alp, land- 
wirthschaftlich benutzt, und die vielen romanischen Lokal- 
namen derselben (Dischmä, Sartig, Clavadel, Spina u. s. W.) 
lassen auch keinen Zweifel darüber, dass es Romanen 
waren, welche sie zuerst kannten und aus derselben Nutzen 
zogen. Nass aber unter dem Freiherrn Walter V. von Vatz, 
somit etwa im dritten Viertel des X .ıIl. Jahrhunderts!) eine 
Einwanderung‘ deutscher Kolonisten stattfand, ergibt sich 
aus ‚einer Urkunde von 1289; wodurch Graf Hugo: von 
Werdenberg, als Vormund der minderjährigen Brüder Johann 
und Donat von Vatz, in Bestätigung einer Verleihung ihres 
Vaters, Walters (\:\?), einem gewissen « Ammann Wilhelm 
und. seinen Gesellen » das «Gut zu Davos» zu ewigem Erb- 
lehen gibt®), und‘ zwar gegen einen: Grundzins von 473 
Käsen, 168 Ellen Tuch, 56 Frisching und 1000 Fischen 
aus dem: dortigen See, wofür der Ammann Wilhelm persön- 
lich haftbar sein soll.*4 Gleichzeitig wird festgesetzt, dass 
Wilhelm Ammann bleiben solle so lange er es nicht '«ver- 
Wirkt», im Uebrigen solle man den Ammann jeweilen aus 
ı) Derselbe wird nämlich zuerst genannt im Jahr 1260 (Mohr, 
Bod.A. mn. 227) und zuletzt.im Jahr 1283 (Mohr, Cod. II. n. 19). 
?) Graf Hugo (II.) nennt ihn hier seinen « Oheim», weil ‚er seiner 
Mutter Bruder gewesen ‚war (Vanotti, geneal. Tabelle I. der Grafen 
von Werdenberg-Werdenberg). ‚Dass diese Kolonisation unter ihm 
und nicht früher erfolgte, ist daraus zu schliessen, dass er «das Gut 
zu Davos gesetzt hatte zum rechten Zins ». 
3) Mohr, Cod. II. n. 47. 
+) «Ist daz man den zinss järlich nit verrichten würdt, so sol 
uan dem amman, wer er ist, ein pfand nemmen, an rindern, gaissen 
und schafen. »
	        

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