Volltext: Die currätischen Herrschaften in der Feudalzeit

und dasselbe offiziell‘ dem Gerichte Lenz Oder Ausser- 
Belfort beigezählt wurde, sodass ‚dieses Gericht bald als 
Gericht Belfort, bald als Gericht Lenz und bald als 
Gericht *1veneu in den Akten erscheint, bis es endlich 
(1614) Alveneu gelang, als: den: Walsern:‘ gleichberechtigt 
anerkannt zu werden, in Folge dessen Alveneu,: Schmitten 
und Wiesen das mit den nämlichen Freiheiten wie Davos 
ausgerüstete Gericht Inner-Belfort bildeten: *) In diesem 
Vorgang wird uns neuerdings klar, wie die Freiheiten der 
Walser sich öfter auch auf die altansässige romanische 
Bevölkerung, ‚unter welcher jene wohnten, verpflanzen 
konnten. 
In Lenz waren übrigens auch viele bischöfliche 
Gotteshausleute, die, weil im :Besitze bischöflicher 
Güter, unter bischöflicher Immunitätsgerichtsbarkeit standen 
und als solche, nachdem der Bischof die benachbarte Herr- 
schaft Greifenstein (mit Vilisur, Bergün, / Latsch- und 
Stuls) erworben hatte (1334)?), zu letzterem Gerichte ‚ge- 
hörten. 3) 
2) Davos{(Tafas). Die auf der Wasserscheide zwischen 
dem Lanquart- und dem ‚Albulathal: gelegene Landschaft 
Davos’ oder. Tafas ‚erscheint ‚urkundlich zuerst. im Jahr 
1213 und zwar unter dem Namen Tavanns oder Kristis 
(i. e. cresta, Grat, Anhöhe) *). 
1) Urkunde von 1614 (Mohr, Reg. von Schanfigg, n. 84). Auch 
Inner-Belfort wählte somit frei seinen Ammann als Gerichtsvorsitzer 
(Sprecher, Pallas, 5. 855). 
2) Urkunde von 1334 im bischöfl. Archiv. 
3) S. Loskaufsurkunde von 1537 im bischöfl. Archiv. 
4) Urkunde von 1213 in Mone, Zeitschrift für Geschichte des 
Oberrheins IV. Hier erhält Walter (ILT) von Vatz als Kompensation 
für die dem Kloster Salem überlassene Morgengabe seiner Gemahlin 
von dem, Kloster Curwalden «in Tavanns valle que. vocatur Kristis 
60 caseos et 4 frischinge ». 
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