was vielleicht den Bischof von Cur veranlasst haben mag,
im nämlichen Jahr (1450) wieder die Brüder Grafen Wil-
helm und Georg von Werdenberg-Sargans mit Safien zu
belehnen !), worauf Graf Georg es: (mit Rheinwald) an die
Herren Trivulzio (1493) verkaufte. *)
Bemerkenswerth ist nun der von den letzteren im Jahr
1592, in Bestätigung des erwähnten Diploms des Freiherren
Georg von Räzüns vom Jahr 1450, den Deutschen in Safıen
ertheilte Schutz- und. Freiheitsbrief?), wodurch. derselbe
«in seinen: Schirm und Geleit» nimmt. «alle. die
deutschen Leute, die im Thale Safıen wohnen»
und ihnen Gewalt gibt, ‚einen «Ammann» als Richter
zu ‚ernennen. Den Blutbann behält ‚er sich selbst vor,
muss aber in Safien richten. Für diesen Schirm und Ge-
leit. zahlen diese Deutschen 4!/, Gulden (& 16. Plap.) und
sollen dem Herrn dienen «mit Schild und Speer» im
Umfang des grauen Bundes, dessen Glieder die Trivulzio
ebenfalls waren («so weit als unser Bund reicht »), darüber
hinaus aber nur auf Kosten des Herrn. Ausser Zinsen von
den, den Herren Trivulzio gehörigen Gütern in Safıen sollten
sie sonst nichts zu zahlen haben.
Die Ertheilung ‚dieses Freiheitsbriefes ‚hing vielleicht
zusammen. mit der im nämlichen Jahre (1592) durch den
obern Bund, um der Eitelkeit. der allerdings auch: um
die rätischen Bünde verdienten Trivulzi’schen Familie zu
schmeicheln, erfolgten Erhebung von Safien zu einer
«Grafschaft» und des Rheinwald zu einer «Mark-
grafschaft».‘) Beiläufig bemerkt, beweist diese naive
1) Urk. von 1450 (im. Archiv Lang wies).
2 Sprecher, Pallas R., S. 304. Dieses Datum des Verkaufes
erhellt auch aus einer Urkunde von 1615 (im Archiv Safien), worin
die Safer erklären, Graf Georg habe sie im Jahr 1493 ihres Eides
gegen ihn entlassen.
% Urkunde von 1592 (im Archiv Safien) und Spruch von 1615
(ibid.), in welchem der Inhalt jenes Schirmbriefes kurz reproduzirt
wird.
4) Urkunde von 1592 im Staatsarchiv.
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