Volltext: Die currätischen Herrschaften in der Feudalzeit

was vielleicht den Bischof von Cur veranlasst haben mag, 
im nämlichen Jahr (1450) wieder die Brüder Grafen Wil- 
helm und Georg von Werdenberg-Sargans mit Safien zu 
belehnen !), worauf Graf Georg es: (mit Rheinwald) an die 
Herren Trivulzio (1493) verkaufte. *) 
Bemerkenswerth ist nun der von den letzteren im Jahr 
1592, in Bestätigung des erwähnten Diploms des Freiherren 
Georg von Räzüns vom Jahr 1450, den Deutschen in Safıen 
ertheilte Schutz- und. Freiheitsbrief?), wodurch. derselbe 
«in seinen: Schirm und Geleit» nimmt. «alle. die 
deutschen Leute, die im Thale Safıen wohnen» 
und ihnen Gewalt gibt, ‚einen «Ammann» als Richter 
zu ‚ernennen. Den Blutbann behält ‚er sich selbst vor, 
muss aber in Safien richten. Für diesen Schirm und Ge- 
leit. zahlen diese Deutschen 4!/, Gulden (& 16. Plap.) und 
sollen dem Herrn dienen «mit Schild und Speer» im 
Umfang des grauen Bundes, dessen Glieder die Trivulzio 
ebenfalls waren («so weit als unser Bund reicht »), darüber 
hinaus aber nur auf Kosten des Herrn. Ausser Zinsen von 
den, den Herren Trivulzio gehörigen Gütern in Safıen sollten 
sie sonst nichts zu zahlen haben. 
Die Ertheilung ‚dieses Freiheitsbriefes ‚hing vielleicht 
zusammen. mit der im nämlichen Jahre (1592) durch den 
obern Bund, um der Eitelkeit. der allerdings auch: um 
die rätischen Bünde verdienten Trivulzi’schen Familie zu 
schmeicheln, erfolgten Erhebung von Safien zu einer 
«Grafschaft» und des Rheinwald zu einer «Mark- 
grafschaft».‘) Beiläufig bemerkt, beweist diese naive 
1) Urk. von 1450 (im. Archiv Lang wies). 
2 Sprecher, Pallas R., S. 304. Dieses Datum des Verkaufes 
erhellt auch aus einer Urkunde von 1615 (im Archiv Safien), worin 
die Safer erklären, Graf Georg habe sie im Jahr 1493 ihres Eides 
gegen ihn entlassen. 
% Urkunde von 1592 (im Archiv Safien) und Spruch von 1615 
(ibid.), in welchem der Inhalt jenes Schirmbriefes kurz reproduzirt 
wird. 
4) Urkunde von 1592 im Staatsarchiv. 
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