Freilich büssten die freien Walser da, wo sie vereinzelt
waren; öfter, besonders mit Rücksicht auf die erkauften
Güter, an ihren Freiheiten ein.')
Aus der successiven Ausbreituug der freien Walser,
selbst auf. milderen Thalstufen, und aus der Bereitwilligkeit
ier Grundbesitzer, ihnen Güter zu Erblehen zu geben, geht
inverkennbar hervor, dass dieselben überhaupt als Land-
wirthe geschätzt waren und gegenüber der einheimischen
Bevölkerung wahrscheinlich durch grössere Rüstigkeit und
Willenskraft bevorzugt waren.
Nach dieser Abschweifung wende ich mich wieder dem
Rheinwald zu.
Von der Grafschaft Schams wurde der Rheinwald,
jachdem die dortigen Walser schon längst mit den ur-
sprünglich romanischen Insassen sich zu Einer freien
Walsergemeinde verschmolzen hatten?), dadurch abgelöst,
dass, wie schon berichtet, Graf Georg von Werdenberg-
Sargans im Jahr 1456 die Landschaft Schams ohne jenen
dem Gotteshaus Cur verkaufte, Nachdem sodann der Näm-
liche im Jahr 1492 von dem Bischof neuerdings mit Rhein-
wald (so wie mit Safıen und Tomils) sich hatte belehnen
Walser (1385. und 1399) gegen die Verpflichtung, ihm «mit Schild
und. Speer nach Walserrecht zu dienen» (Wegelin, Reg, n, 290 und
350). Die Verleihung von Laterns (1313) war an die Bedingung
geknüpft, dass « Alle, die auf den genannten Gütern sitzen, wenn
ihrer die Herren zu ihrer Noth im Kriege bedürfen, auf deren
Unkosten mit Schild und Speer und Leibern innerhalb des
Landes dienen» (Urkunde in Bergmann, Beitr., S. 100).
i\ Herrschaftsrodel von Sargans von 1461 (Wegelin, Reg. n.
520): «Die Walser dienen mit Schild und Speer, wenn sie Steuer-
güter kaufen, sollen sie auch steuern».
2\ Dies war ohne Zweifel schon geschehen als « Ammann und
Ömeind im Rinwald» (1424) am Abschluss des ‚obern Bundes sich
betheiligten (Urk. im Landesarchiv).
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