Volltext: Die currätischen Herrschaften in der Feudalzeit

Freilich büssten die freien Walser da, wo sie vereinzelt 
waren; öfter, besonders mit Rücksicht auf die erkauften 
Güter, an ihren Freiheiten ein.') 
Aus der successiven Ausbreituug der freien Walser, 
selbst auf. milderen Thalstufen, und aus der Bereitwilligkeit 
ier Grundbesitzer, ihnen Güter zu Erblehen zu geben, geht 
inverkennbar hervor, dass dieselben überhaupt als Land- 
wirthe geschätzt waren und gegenüber der einheimischen 
Bevölkerung wahrscheinlich durch grössere Rüstigkeit und 
Willenskraft bevorzugt waren. 
Nach dieser Abschweifung wende ich mich wieder dem 
Rheinwald zu. 
Von der Grafschaft Schams wurde der Rheinwald, 
jachdem die dortigen Walser schon längst mit den ur- 
sprünglich romanischen Insassen sich zu Einer freien 
Walsergemeinde verschmolzen hatten?), dadurch abgelöst, 
dass, wie schon berichtet, Graf Georg von Werdenberg- 
Sargans im Jahr 1456 die Landschaft Schams ohne jenen 
dem Gotteshaus Cur verkaufte, Nachdem sodann der Näm- 
liche im Jahr 1492 von dem Bischof neuerdings mit Rhein- 
wald (so wie mit Safıen und Tomils) sich hatte belehnen 
Walser (1385. und 1399) gegen die Verpflichtung, ihm «mit Schild 
und. Speer nach Walserrecht zu dienen» (Wegelin, Reg, n, 290 und 
350). Die Verleihung von Laterns (1313) war an die Bedingung 
geknüpft, dass « Alle, die auf den genannten Gütern sitzen, wenn 
ihrer die Herren zu ihrer Noth im Kriege bedürfen, auf deren 
Unkosten mit Schild und Speer und Leibern innerhalb des 
Landes dienen» (Urkunde in Bergmann, Beitr., S. 100). 
i\ Herrschaftsrodel von Sargans von 1461 (Wegelin, Reg. n. 
520): «Die Walser dienen mit Schild und Speer, wenn sie Steuer- 
güter kaufen, sollen sie auch steuern». 
2\ Dies war ohne Zweifel schon geschehen als « Ammann und 
Ömeind im Rinwald» (1424) am Abschluss des ‚obern Bundes sich 
betheiligten (Urk. im Landesarchiv). 
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