Volltext: Die currätischen Herrschaften in der Feudalzeit

— Bd — 
den von ihnen gekauften  Grnndstücken gelastet hatten, 
nicht für verpflichtet hielten‘). 
So kam“ es, dass auch im Rheinwald die freie Walser- 
gemeinde bald über die ganze Thalschaft ihre Sprache und 
ihre Freiheit ausbreitete, so dass, wie so häufig anderswo 
die Unfreiheit die Freiheit, so hier die Freiheit die Unfrei- 
heit überwand. 
In der Folge wurde freilich der Name « Walser » all- 
gemein für alle « anderswoher gekommenen » freie, viel- 
leicht: auch der Leibeigenschaft entflohene Deutsche ge- 
braucht ?). 
Den von Walter (IV.). von Vatz den Walsern im Rhein- 
wald ertheilten Schirmbrief anlangend, so gibt ihnen der- 
selbe, wie man gesehen, volle persönliche Freiheit, 
gemeindliche Autonomie und eigene Gerichts- 
barkeit, jedoch mit Vorbehalt der hohen Strafjudikatur 
(Beurtheilung von Diebstahl und Tödtung). 
Die Zusicherung solcher Freiheiten war wol nöthig, 
um zu einer so beschwerlichen Arbeit im rauhen Hochge- 
birg anzulocken, wie auch nur von Aussen hergekommene, 
besitz- und gewissermassen auch heimathlose Leute sich 
dazu bereit finden mochten. 
Ursprünglich war zwar der unkultivirte Boden könig- 
lich; seitdem aber die Landesherren (Grafen, Freiherren, 
Bisthümer, Klöster) an Stelle des Königs Territorialherren 
geworden waren, stand er in ihrem (Ober-) Eigenthum 
und konnte demnach von diesen — immerhin (wenigstens 
1) Spruch von 1447 zwischen. Herzog Sigmund und den Walli- 
sern im Montavun (Bergmann, die fr. Walser, S. 67) und Spruch 
von 14 ‘ betreffend die « Walser ob Balfris und Matugg » (Wegelin, 
Reg. n. 736). 
* 2) «Alienigeni @ servitute liberi seu Wallisenses » (Liber au- 
reus v. Pfävers).. Spruch von 1467, das Sarganserland betreffend: 
«Was herkommen lüt die da fry oder Walser sind» (Weg elin, Reg. 
2. 650. 
SA
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.