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der. Dörfer Sufers, Splügen (Specula) und. Medels, ‚wogegen
die beiden hinteren. Ortschaften, Nufenen, besonders aber
Hinterrhein, sich sofort als deutsche Kolonieen zu er-
kennen geben. Folglich, waren es auch nur diese, welche
Walter (IV.) von Vatz in seinen Schirm nahm und welche
demzufolge eine freie Gemeinde bildeten"), wogegen anzu-
nehmen ist, dass dıe genannten vorderen Gemeinden der
Schamser Gerichtsbarkeit unterworfen blieben,
Für die Verwaltung ihrer ökonomischen Angelegenheiten
hatte ‚jene deutsche: Gemeinde einen aus drei Mitgliedern
bestehenden: Vorstand.?) Von ihrer frühen / ökonomischen
Entwickelung: zeugt u. A. die Belehnung derselben mit
mehreren Alpen ab Seite des Sim. de Sacco/ aus Misox vom
Jahr 1301.23)
Dass diese deutsche Kolonie schon lange vor Ausstellung
des in Rede stehenden Schirmbriefes im Rheinwald sich be-
funden. haben müsse, erhellt aus diesem selbst, indem der
Freiherr auf ihr Gewohnheitsrecht (sicut est illorum consu-
etudo) Bezug nimmt und sich verpflichtet, die bei ihnen
bestehenden guten Statuten zu genehmigen,‘) so wie die in
ihrem Besitze befindlichen Briefe zu‘ erneuern,°)., Somit
war dieser Schirmbrief nur ein Erneuerungsakt.. Doch
muss der. Zeitpunkt dieser Ansiedelung dahin gestellt blei-
ben.)
‘) In einer Urk. v. 1301 (Mohr, Cod..1L. n. 239) heisst dieselbe
<communis de Reno» («vicini et commune et homines vicinanciae
de Reno vallis Reni»):
?) Obige Urk. v. 1301, wo diese drei Vorsteher « Syndici» heissen.
3) Obige Urkunde.
+) «Omnia bona statuta quae ipsi Theutonici inter se statuerunt
aut composuerunt, omnia rata et firma habeo».
5) «ipsorum literas, quas habent, ‘si necesse habent, renovari.»
6) Gewöhnlich nimmt man an, die Rheinwalder seien von den
Hohenstaufen als « Grenzer » dorthin verpflanzt worden und hätten,
nach deren Erlöschen, schon im Jahr 1261 den Schirm der Freiherren
von Vatz angerufen (Bergmann, Beitr., S. 113). Ich kenne aber
keine Belege für diese Annahme.