35°
Jahr‘ 1470 erscheinen diese Freien unter dem Namen der
ı”reien am Berg» im Gegensatz zu den «Leuten am
Boden», mit welchen ‚sie ‚Prozesse ‚führen.!).. Wirklich
bildeten diese Bergdörfer noch ‚bis indie neuere Zeit, mit
Rücksicht auf Wald und. Weide, eine eigene ökonomische
Gemeinde.
Wenn daher Graf Georg von Werdenberg-Sargans’ im
Jahr 1456-dem Bischof von Cur und dem gemeinen Gottes-
haus die‘ Landschaft Schams (und: Obervatz) mit « Leuten
und’ Alprecht, Freveln und Wildbann, Fischenzen; Zwing
und: Bann, Cericht) hohen und niedern Bussen, Haupt-
recht, Fäll und Geläss» verkaufte?), so‘ können’ sich
die letztgenannten Rechte jedenfalls nicht auf: die Berg-
gemeinden beziehen, indem nicht anzunehmen ist; dass die-
selben jemals ihre persönliche Freiheit einbüssten, wenn
sie auch in anderer Beziehung, besonders in der Judikatur,
den Thalleuten gleichgestellt. waren. ®)
Nachdem für. obigen Kauf die kaiserliche Bestätigung
eingeholt. worden“) und die Thalschaft Schams, selbst an
denselben fl. 1560 bezahlt hatte, wurde ihr (1458) von: dem
Gotteshaus die volle Freiheit ertheilt.®)
Zur Grafschaft Schams gehörte auch das; nach Avers
und weitzr nach. Stalla (Bivio) führende Seitenthal Fer-
tera;% Gewiss gehörte. dazu ursnrünglıch ‚auch das hohe
Alpenthal Avers,- auf‘ welches‘ ich jedoch; besonders zu
sprechen komme.
1) Sprüche von 1469 und 1470 zwischen den erwähnten Parteien
lim Archiv Schams).
2) Urk. v. 1456 im -bischöfl. Archiv.
3) Diplom von Kaiser Sigmund’ v. 1434 (in Tschudi, Chron:
IL. 8. 210). Hier werden den Grafen von Sargans ausdrücklich «die
Berichte und Hochgerichte mit. dem Bann zu Schams am Berg und
am Grund mit aller Zugehörde» bestätigt.
4), Diplom ‚von 1457 (im bischöfl. Archiv)
5) Urk. v. 1458 (im Archiv Schams), Catalog. Flugi, S. 42.
s) Sprecher, Pallas R., S. 305 (Vgl. auch obige Urk. v. 1204).