Volltext: Die currätischen Herrschaften in der Feudalzeit

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Jahr‘ 1470 erscheinen diese Freien unter dem Namen der 
ı”reien am Berg» im Gegensatz zu den «Leuten am 
Boden», mit welchen ‚sie ‚Prozesse ‚führen.!).. Wirklich 
bildeten diese Bergdörfer noch ‚bis indie neuere Zeit, mit 
Rücksicht auf Wald und. Weide, eine eigene ökonomische 
Gemeinde. 
Wenn daher Graf Georg von Werdenberg-Sargans’ im 
Jahr 1456-dem Bischof von Cur und dem gemeinen Gottes- 
haus die‘ Landschaft Schams (und: Obervatz) mit « Leuten 
und’ Alprecht, Freveln und Wildbann, Fischenzen;  Zwing 
und: Bann, Cericht) hohen und niedern Bussen, Haupt- 
recht, Fäll und Geläss» verkaufte?), so‘ können’ sich 
die letztgenannten Rechte jedenfalls nicht auf: die Berg- 
gemeinden beziehen, indem nicht anzunehmen ist; dass die- 
selben jemals ihre persönliche Freiheit einbüssten, wenn 
sie auch in anderer Beziehung, besonders in der Judikatur, 
den Thalleuten gleichgestellt. waren. ®) 
Nachdem für. obigen Kauf die kaiserliche Bestätigung 
eingeholt. worden“) und die Thalschaft Schams, selbst an 
denselben fl. 1560 bezahlt hatte, wurde ihr (1458) von: dem 
Gotteshaus die volle Freiheit ertheilt.®) 
Zur Grafschaft Schams gehörte auch das; nach Avers 
und weitzr nach. Stalla (Bivio) führende Seitenthal Fer- 
tera;% Gewiss gehörte. dazu ursnrünglıch ‚auch das hohe 
Alpenthal  Avers,- auf‘ welches‘ ich jedoch; besonders zu 
sprechen komme. 
1) Sprüche von 1469 und 1470 zwischen den erwähnten Parteien 
lim Archiv Schams). 
2) Urk. v. 1456 im -bischöfl. Archiv. 
3) Diplom von Kaiser Sigmund’ v. 1434 (in Tschudi, Chron: 
IL. 8. 210). Hier werden den Grafen von Sargans ausdrücklich «die 
Berichte und Hochgerichte mit. dem Bann zu Schams am Berg und 
am Grund mit aller Zugehörde» bestätigt. 
4), Diplom ‚von 1457 (im bischöfl. Archiv) 
5) Urk. v. 1458 (im Archiv Schams), Catalog. Flugi, S. 42. 
s) Sprecher, Pallas R., S. 305 (Vgl. auch obige Urk. v. 1204).
	        

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