bereits durch eine Schenkung Otto’s' I. im Besitze .der
Schamser Pfarrkirche mit Zubehörden.')
Die Frage, ob zur Grafschaft Schams ursprünglich viel-
leicht auch das benachbarte, zum Septimer- und Julierpass
leitende Oberhalbstein gehörte, dieses aber (weil der
Septimer der begangenste Pass war) von dem Bischof seiner
eigenen Verwaltung möchte vorbehalten worden sein, habe
ich oben (5: 57) angeregt.
In der Landschaft Schams scheint ursprünglich, und
zwar wahrscheinlich schon unter den oberrätischen Grafen,
ier Burg Bärenburg (von welcher eine bis zum Beginne
des X... Jahrhunderts vorkommende Familie sich her-
schrieb) *) | eine,‘ vielleicht die Thalsohle (mit den: Dörfern
Andeer, Zillis und Reischen) grösstentheils umfassende Hof-
gerichtsbarkeit zugehört zu haben?), was ich theils daraus
schliesse, dass: in ‚den, die Landschaft Schams betreffenden
Lehens- und Kaufurkunden die Veste Bärenburg besonders
hervorgehoben zu werden pflegt‘) — ungefähr wie Strass-
berg, Belfort, Solafers, Castels u. s. w. — theils daraus,
dass, wie wir sofort sehen werden, die Bevölkerung der
Berggemeinden (Donat, Bazen, Clugin, Fardün, Lohn,
Mathon, Wergenstein) freier als diejenige der Thalsohle
1!) Urk. v. 940 in Mohr, Cod. I. n. 44.
®) Zuletzt kommen die Herren v. Bärenburg im Jahr 1311 vor.
Mehnr, Cod. IL n. 145.)
3) Von dem einstigen bedeutenden Grundbesitz Derer von Bären-
burg zeugt u. A. eine Urk. von 1308 (Juvalt, Forsch., IL S. 206),
womit zwei Brüder von Bärenburg ihre Güter zu Splügen «unz in
den Rin an das Burgstal» verkaufen. Somit war dannzumal die
Bürenburg schon verfallen. Die von Bärenburg nannten sich Ritter
(milites) und scheinen bischöfliche und vatzische Dienstleute gewesen
m sein. — In Schams waren zwar noch mehrere Burgen; es sind
aber keine Inzichten vorhanden. dass diesen auch Herrschaftsrechte
zustanden.
4) Z. B. in Urk. v. 1338 (Mohr, Cod. II. n. 255—257), 1400
(Mohr, Cod. IV. n. 265) und 1450 (Archiv Lang wies).
Planta. die eurrätischen Herrschaften.
ad
DA