Aber auch die Reichsvogtei über das Rheinthal und
die Herrschaft Rheineck, welche Herzog Friedrich zwar
im Jahr 1405 an die Appenzeller eingebüsst,*) im Jahr 1410
ihnen aber wieder abgenommen hatte, gingen bei diesem
Anlass für ihn verloren, indem Kaiser Sigmund sie Gläu-
bigern des Herzogs pfandweise überliess, im Jahr 1424 aber
Graf Friedrich von Toggenburg (mit seinem Schwa-
ger Walram von Thierstein) sie (selbstverständlich als Pfand-
schaft) kaufte. ?})
So hatte denn Graf Friedrich VI. von Toggen-
burg (einer der wenigen Feudalherren jener Zeit, welche
zu ihren Finanzen Sorge zu tragen wussten) durch die Macht
des Geldes die Herzoge von Oesterreich aus ihren unter-
rätischen Besitzungen eben so verdrängt wie dieselben früher
die Neumontforter daraus verdrängt hatten.
Allein kaum war Graf Friedrich VI. von Toggen-
burg (30. April 1436) gestorben, als Herzog Friedrich von
dessen Wittwe, Elisabeth geb. von Matsch, sämmtliche er-
wähnte Pfandschaften — um sie nicht bleibend zu ver-
lieren — mittelst eines besondern Abkommnisses gegen Be-
zahlung von fl. 22,000 (19. Sept. 1436) einlöste®) — so
zwar, dass er fast gleichzeitig (50. Oct. 1436) dem Grafen
Heinrich von Sargans die Grafschaft Sargans zu lösen
gab‘) — sei es weil ihm das Aufbringen der ganzen Pfand-
summe zu schwer fiel, sei es aus Missstimmung darüber,
dass die Sarganser den Anlass zu Erringung grösserer Frei-
heiten und zu einer Verbindung mit den Eidgenossen zu
benutzen suchten. Graf Heinrich von Sargans seinerseits
') Tschudi, Chron,, I. S. 629.
?) Tschudi, Chron., I. S. 652. Vgl. v. Arx, Gesch., IT. S. 217.
3) Bergmann, Urk. der IV. V. H,, n. 63 und 65. Lich-
nowsky, V. Reg. n. 3635.
4) Lichnowsky, V. Reg. n. 3653.
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