Volltext: Die currätischen Herrschaften in der Feudalzeit

Aber auch die Reichsvogtei über das Rheinthal und 
die Herrschaft Rheineck, welche Herzog Friedrich zwar 
im Jahr 1405 an die Appenzeller eingebüsst,*) im Jahr 1410 
ihnen aber wieder abgenommen hatte, gingen bei diesem 
Anlass für ihn verloren, indem Kaiser Sigmund sie Gläu- 
bigern des Herzogs pfandweise überliess, im Jahr 1424 aber 
Graf Friedrich von Toggenburg (mit seinem Schwa- 
ger Walram von Thierstein) sie (selbstverständlich als Pfand- 
schaft) kaufte. ?}) 
So hatte denn Graf Friedrich VI. von Toggen- 
burg (einer der wenigen Feudalherren jener Zeit, welche 
zu ihren Finanzen Sorge zu tragen wussten) durch die Macht 
des Geldes die Herzoge von Oesterreich aus ihren unter- 
rätischen Besitzungen eben so verdrängt wie dieselben früher 
die Neumontforter daraus verdrängt hatten. 
Allein kaum war Graf Friedrich VI. von Toggen- 
burg (30. April 1436) gestorben, als Herzog Friedrich von 
dessen Wittwe, Elisabeth geb. von Matsch, sämmtliche er- 
wähnte Pfandschaften — um sie nicht bleibend zu ver- 
lieren — mittelst eines besondern Abkommnisses gegen Be- 
zahlung von fl. 22,000 (19. Sept. 1436) einlöste®) — so 
zwar, dass er fast gleichzeitig (50. Oct. 1436) dem Grafen 
Heinrich von Sargans die Grafschaft Sargans zu lösen 
gab‘) — sei es weil ihm das Aufbringen der ganzen Pfand- 
summe zu schwer fiel, sei es aus Missstimmung darüber, 
dass die Sarganser den Anlass zu Erringung grösserer Frei- 
heiten und zu einer Verbindung mit den Eidgenossen zu 
benutzen suchten. Graf Heinrich von Sargans seinerseits 
') Tschudi, Chron,, I. S. 629. 
?) Tschudi, Chron., I. S. 652. Vgl. v. Arx, Gesch., IT. S. 217. 
3) Bergmann, Urk. der IV. V. H,, n. 63 und 65. Lich- 
nowsky, V. Reg. n. 3635. 
4) Lichnowsky, V. Reg. n. 3653. 
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