Volltext: Die currätischen Herrschaften in der Feudalzeit

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die nicht auf bischöflichem Grundeigenthum Sesshaften zu 
verwalten — was beweist, dass diese freien « Hintersassen » 
noch nicht der bischöflichen Immunitätsgerichtsbarkeit unter- 
worfen waren. 
Nachdem die Grafen von Cur oder von Oberrätien, 
welche ich, wie bemerkt, für die Grafen von Buchhorn 
halte, um das Jahr 1085 ausgestorben waren und diese 
Grafschaft unbesetzt blieb — vielleicht aber auch schon 
vorher‘) — wurde die Stadt Cur mit zugehöriger Cent 
von der gräflichen Gewalt eximirt und unter die ausser- 
ordentliche Verwaltung eines königlichen Reichsvogtes 
gestellt, wie solches öfter im deutschen Reiche vorkam, sei es 
wenn Grafschaften durch das Aussterben ihrer Inhaber an 
das Reich zurückfielen, sei es dass dıe Kaiser besonders 
wichtige Landschaften oder Städte nicht an die erblich 
gewordenen Grafschaften preisgeben wollten. 
Diese Reichsvogtei tritt indessen erst in der zweiten 
Hälfte des XIII. Jahrhunderts dadurch klar an den Tag, 
1) Indem bischöflichen Archiv so wie in der aus dem Schloss 
Knillenburg (im Vinstgau) hergekommenen Cur-tiroler Doku- 
mentensammlung (Bd. A) findet sich ein (wahrscheinlich aus dem 
XV. Jahrh. herrührendes) deutsches Regest einer Urk. vom Jahr 1053, 
wonach Bischof Tietmar (welchem König Heinrich III. drei Jahre 
vorher die grossen Forste geschenkt hatte) «von Gewalts wegen un- 
seres Herrn des Königs den Rath (im einen Regest heisst es «Bur- 
germeister und Rath,» im andern « Werkmeister und Rath» — im 
Original würde es wahrscheinlich «magister et consules» geheissen 
haben) und die ganze Gemeinde der Stadt Cur» beruft, um «an des 
Königs Statt mit ihnen» Strafbestimmungen, Tödtungen betref- 
fend, «aufzusetzen, » wonach wer den Andern tödtet, « baar gegen 
baar gerichtet» werden und «wenn er nicht ergriffen würde» «in 
die grosse Busse von 60 Mar'» verfallen sein soll, wovon 20 dem 
Bischof, 20 der Stadt und 20 den «Vögten» zukommen sollen. — 
Wären diese Regeste echt, so müsste angenommen werden, dass die 
Stadt Cur schon vor dem Erlöschen der Grafschaft Cur von letzterer 
eximirt und die Reichsvogtei dem Bischof selbst übertragen 
wurde. 
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