Volltext: Die currätischen Herrschaften in der Feudalzeit

Vinstgau, auch richterliche Funktionen für Verwaltung der 
Immunitätsgerichtsbärkeit möchten verbunden gewesen sein, 
In Flums hatte der Bischof einen Meyerhof.‘) 
Nachdem dieses Viztumamt mit zugehörigen Lehen in 
der Familie Tschudi, welche es schon seit dem XII, Jahr- 
hundert inne hatte?),. erblich geworden und. die, Inhaber 
desselben ihren Vasallen-Uebermuth soweit trieben, gegen 
das-Bisthum selbst Feindseligkeiten zu begehen, zog Bischof 
Volkard im Jahr 1249 dieses Viztumamt ein, überliess 
jedoch dem Heinrich Tschudi, der es. zuletzt bekleidete, ‚die 
Burg Flums mit Zubehörden als Leiblehen®) mit Be- 
ding, dass auch die sechs Burgknechte nebst Kindern 
lebenslänglich in der Burg wohnen, jedoch dem ‚Bischof 
schwören sollen. / 
Nachdem sodann der Bischof diese Besitzung im Jahr 
1294 dem Ritter Ulrich Tschudi mit Wiederlösungsrecht 
verkauft 1 und im Jahr 1303 mit 170 Mark Silber wieder 
eingelöst hatte5), verpfändete er sie im Jahr 1419 in Ge- 
meinschaft mit seinem Gotteshaus (diesseits der Berge) an 
die Stadt Zürich, mit welcher letzteres zugleich ein Burger- 
recht einging, «mit Lüten und Gütern, Zwingen und 
Bännen, Fischenzen, Holz, Feld, Wun und Weid».®% 
Nachdem in der Folge (ca. 1464) Flums wieder in den Be- 
1) Bischöfliche Einkünfterodel des XI. s. (Planta, a. a. 0.) und 
des XII. s. (Motr, Cod. IL. n. 76). 
?, Egger, die-Herrschaft Gräplang. 
3) Mohr, Cod. I. n. 222. Vgl. Tschudi, Gallia comata Ss. 321 
und Catalog. des Bischofs Flugi, 5. 23. 
4) Guler, Retia, fo. 144. 
5) Uebereinkunft. des Bischofs Sifrid mit Ritter Ulr. v. Flums 
von 1303 (Copie in der cur-tiroler Dokumentensammlung, B. A, 
S..82b), Reverse von Ulr. Tschudi von 1303 und von Ulrich v. Mont- 
fort. von 1335 und 18347. (Urkunden im bischöfl. Archiv). 
6) Urkunde von 1419 im Zürcher Staatsarchiv. 
Gl
	        

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