Volltext: Die currätischen Herrschaften in der Feudalzeit

Gebiete sesshaften Leute, ‘welche keine kirchlichen Güter 
bebauten, weil immerhin auf kirchlichem Boden befindlich, 
allmälig der kirchlichen Gerichtsbarkeit unterworfen wurden 
Nach diesen orientirenden Bemerkungen gehe ich nun 
über zur Besprechung der einzelnen bischöflichen Be- 
sitzungen oder Herrschaften. 
I. Die Stadt Cur. 
Den Grund zu den bischöflichen Besitzungen und Herr- 
schaften in Oberrätien legten die Schenkungen Otto’s“., 
namentlich diejenigen er halben Stadt Cur (958)’), 
des Kön‘o”shofes Cur (960)®) und der königlichen Ge- 
fälle in uer Cent Cur (960)%) nebst dem Königshof 
Zizers (°»5\4\. wozu ungefähr 100 Jahre später noch die 
Schenkung uer Forste in der Cent Cur kam (1050)°). 
Die Cent Cur war aber, wie ich andern Ortes nachge- 
wiesen, ‘der von der Lanquart, dem Strela, dem 
Feldiser Tobel und einem Bach unterhalb Trins ein- 
geschlossene Bezirk ®. welcher somit, nebst der Stadt Cur, 
das Thal Schanfigg, die Dörfer Haldenstein, Unter- 
vatz, "rimmis, Zizers und 1gis, sodann westwärts 
die Dörfer Felsberg, Tamins, Ems, Feldis und’ end- 
lich Maiıx umfasste. 
Die Stadt Cur anlangend, so unterliegt es‘ keinem 
Zweifel, dass der Bischof die andere Hälfte schon vor 
') Mohr, “od. I, n.- 53. 
*ohr, nd, 1; n. 56. 
* =. W256: 
MOhr, d. 1. n. 52, 
Mohr, Coua. 4, n, 92. | 
‚ Planta. d. alte Rätien, S, 421, und Planta, Verf.-Gesch. d. 
Stadt Cur, S. 23.
	        

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