keiner ihrer Nachfolger im Besitze von Werdenberg «Graf
von Werdenberg» nannte.!)
Der Grund davon ist einleuchtend ; denn ich habe schon
bemerkt, dass die «Grafschaft» als ein ursprünglich könig-
liches Amt nur vererbt oder neu verliehen werden
konnte. Nun hatte sich aber die Grafschaft Werdenberg
weder auf die Nachfolger der Grafen von Werdenberg-Hei-
ligenberg vererbt, noch war sie denselben vom König
verliehen worden; folglich waren diese nur Freiherren,
nicht Grafen von Werdenberg. Ebenso begreiflich ist es,
dass sich dieselben die «Grafschaft » nicht verleihen liessen,
denn in dieser Bezeichnung lag der Begriff eines vom König
abge: eiteten Besitzes während der «Freiherr» als
selbstberechtigter Inhaber einer Herrschaft erschien.
Uebrigens hatte, nachdem die Grafschaften thatsächlich
auch Freiherrschaften geworden waren, eine Ver-
leihung der ersteren keinen praktischen Zweck mehr, wie
denn wirklich im XV. Jahrhundert selten mehr eine «Graf-
schaft», vielmehr von dort an nur noch der «Blutbann»
als letzter Rest der gräflichen Rechte verliehen zu werden
pflegt.
XVI. Die Grafschaft Sargans. Im Jahr 139%
gaben die Grafen (Rudolf, Hans, Hug und Heinrich) von
Werdenberg-Sargans den Herzogen von Oesterreich
für 12,990 % Heller zu Pfand ihre «eigene Veste und Stadt
Saroans» und dazu gehörende «Grafschaft und Herr-
g‘“x““» mit «Leuten, Gütern, Genossamen, Vogteien,
Gerichten. 7Twingen und Bännen, Steuern, Zinsen,
Fällen und Gelässen» ... «mit Bergwerken, Kisen-
werk und Schmiden» und insbesondere «mit allen Leuten,
welche in diese Grafschaft und Genossame ge-
ı) Selbst die Grafen von Montfort-Tettnang und von Mosax
nannten sich nur «Herr zu Werdenberg» (Tschudi, Chron. II. S. 712
and Urkunde von 1485 und 1488 im Archiv Glarus).
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