Volltext: Die currätischen Herrschaften in der Feudalzeit

keiner ihrer Nachfolger im Besitze von Werdenberg «Graf 
von Werdenberg» nannte.!) 
Der Grund davon ist einleuchtend ; denn ich habe schon 
bemerkt, dass die «Grafschaft» als ein ursprünglich könig- 
liches Amt nur vererbt oder neu verliehen werden 
konnte. Nun hatte sich aber die Grafschaft Werdenberg 
weder auf die Nachfolger der Grafen von Werdenberg-Hei- 
ligenberg vererbt, noch war sie denselben vom König 
verliehen worden; folglich waren diese nur Freiherren, 
nicht Grafen von Werdenberg. Ebenso begreiflich ist es, 
dass sich dieselben die «Grafschaft » nicht verleihen liessen, 
denn in dieser Bezeichnung lag der Begriff eines vom König 
abge: eiteten Besitzes während der «Freiherr» als 
selbstberechtigter Inhaber einer Herrschaft erschien. 
Uebrigens hatte, nachdem die Grafschaften thatsächlich 
auch Freiherrschaften geworden waren, eine Ver- 
leihung der ersteren keinen praktischen Zweck mehr, wie 
denn wirklich im XV. Jahrhundert selten mehr eine «Graf- 
schaft», vielmehr von dort an nur noch der «Blutbann» 
als letzter Rest der gräflichen Rechte verliehen zu werden 
pflegt. 
XVI. Die Grafschaft Sargans. Im Jahr 139% 
gaben die Grafen (Rudolf, Hans, Hug und Heinrich) von 
Werdenberg-Sargans den Herzogen von Oesterreich 
für 12,990 % Heller zu Pfand ihre «eigene Veste und Stadt 
Saroans» und dazu gehörende «Grafschaft und Herr- 
g‘“x““» mit «Leuten, Gütern, Genossamen, Vogteien, 
Gerichten. 7Twingen und Bännen, Steuern, Zinsen, 
Fällen und Gelässen» ... «mit Bergwerken, Kisen- 
werk und Schmiden» und insbesondere «mit allen Leuten, 
welche in diese Grafschaft und Genossame ge- 
ı) Selbst die Grafen von Montfort-Tettnang und von Mosax 
nannten sich nur «Herr zu Werdenberg» (Tschudi, Chron. II. S. 712 
and Urkunde von 1485 und 1488 im Archiv Glarus). 
CEO
	        

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