Volltext: Die currätischen Herrschaften in der Feudalzeit

lich auch zu ihr « Güter und Leute » gehörten, über welche 
sie eine Hofgerichtsbarkeit ausübte. Einst wahrscheinlich 
einer, noch zu Ende des XV. Jahrhunderts vorkommenden 
Familie gleichen Namens gehörig'), findet sie sich schon 
im XII. Jahrhundert im Besitze der Herren von Frauen: 
berg, denn von diesen kauften sie die Herren v. Werden- 
berg-Heilıgenberg, welche sie ihrerseits im Jahr 1314 
den Herzogen von Oesterreich überliessen.?) 
Ich gehe nun an die Besprechung der aus der alten 
Grafschaft Werdenberg hervorgegangenen Herrschaften. 
XII. Freiherrschaft Sax oder Hohensax. Diese 
Herrschaft, welche ursprünglich aus zwei Bestandtheilen zu- 
sammengesetzt gewesen zu sein scheint, nämlich aus Hohen- 
saX oder Frisch enberg (mit den Dörfern Sax und Gams 
md den Lurgen Hohensax und Frischenberg) und Forst- 
#gg (mit den Dörfern Haag, Salez, Frünsen, Sennwald und 
der Burg Forstegg), wurde gegen Ende des XIV. Jahr- 
hünderts dadurch auseinander gerissen, dass ersterer Theil 
Höhensax) von Elisabeth von Sax ihrem Gemahl, Caspar 
fon Bonstetten (von Uster) zugebracht wurde.?). Als 
sodann die Appenzeller im Jahr 1405 nach der Schlacht 
am Stoss in das Rheinthal drangen, bemächtigten sie sich 
lebst der damals den Herzogen von Oesterreich (als Pfand- 
schaft) gehörigen Reichsvogtei über das Rheinthal, 
') Im Jahr 1498 ist ein Heinrich v. Guttenberg bischöflicher 
Met der Herrschaft Flums oder Gräplang (Urkunde im bischöfl. 
1Vv 
*) Urk. in Tschudi, Chron. I. S. 266. 
?) So nach v. Arx. Gesch. II. 8. 132. 
„m
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.