lich auch zu ihr « Güter und Leute » gehörten, über welche
sie eine Hofgerichtsbarkeit ausübte. Einst wahrscheinlich
einer, noch zu Ende des XV. Jahrhunderts vorkommenden
Familie gleichen Namens gehörig'), findet sie sich schon
im XII. Jahrhundert im Besitze der Herren von Frauen:
berg, denn von diesen kauften sie die Herren v. Werden-
berg-Heilıgenberg, welche sie ihrerseits im Jahr 1314
den Herzogen von Oesterreich überliessen.?)
Ich gehe nun an die Besprechung der aus der alten
Grafschaft Werdenberg hervorgegangenen Herrschaften.
XII. Freiherrschaft Sax oder Hohensax. Diese
Herrschaft, welche ursprünglich aus zwei Bestandtheilen zu-
sammengesetzt gewesen zu sein scheint, nämlich aus Hohen-
saX oder Frisch enberg (mit den Dörfern Sax und Gams
md den Lurgen Hohensax und Frischenberg) und Forst-
#gg (mit den Dörfern Haag, Salez, Frünsen, Sennwald und
der Burg Forstegg), wurde gegen Ende des XIV. Jahr-
hünderts dadurch auseinander gerissen, dass ersterer Theil
Höhensax) von Elisabeth von Sax ihrem Gemahl, Caspar
fon Bonstetten (von Uster) zugebracht wurde.?). Als
sodann die Appenzeller im Jahr 1405 nach der Schlacht
am Stoss in das Rheinthal drangen, bemächtigten sie sich
lebst der damals den Herzogen von Oesterreich (als Pfand-
schaft) gehörigen Reichsvogtei über das Rheinthal,
') Im Jahr 1498 ist ein Heinrich v. Guttenberg bischöflicher
Met der Herrschaft Flums oder Gräplang (Urkunde im bischöfl.
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*) Urk. in Tschudi, Chron. I. S. 266.
?) So nach v. Arx. Gesch. II. 8. 132.
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