Volltext: Die currätischen Herrschaften in der Feudalzeit

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‚Ammann» in. Verwaltung des Richteramtes vielfache 
{nfechtungen ab Seite. der Inhaber der Rheinthaler Reichs- 
gtei zu-bestehen gehabt hatte. ') 
Uebrigens standen sowohl Oberried und Montlingen als 
Rüti mit Rücksicht auf die hohe Gerichtsbarkeit und Lan- 
jeshoheit unter den jeweiligen Inhabern der Reichsvogtei 
jes Rheinthales. 
Die erste rätische Herrschaft, die wir, aufwärts 
kommend, treffen; ist Sax, zu welcher, nebst der Burg 
Hohensax, die Dörfer Sennwald, Salez, Haag, Sax 
ind Gams gehörten. Diese Herrschaft hat nie «Grafschaft» 
geheissen und war niemals im Besitze der Neu-Montforter; 
deanoch erlangte sie, wie wir später sehen werden, eine, 
{en neumontfort’schen Grafschaften ebenbürtige Selbständig- 
keit. Auf den alträtischen, wohl bis in-das IX. Jahrhundert 
mrückgehenden Ursprung dieser Herrschaft weist unzwei- 
deutig ihr romanischer Name. Doch ist es selbstver- 
ständlich, dass dieselbe sowohl unter der Verwaltung der 
schwäbischen Herzoge als auch unter derjenigen der Grafen 
(on Bregenz nur nieder e oder Hof-Gerichtsbarkeit ausübte. 
Wahrscheinlich benutzten aber die Herren von Sax das Aus- 
sterben der Grafen von Bregenz und namentlich den Ueber- 
gäng der Grafschaften Alt-Montfort und Werdenberg (mit 
Sargans) auf Hugo I. von Montfort, um sich von der Grafen- 
gewalt gänzlich zu befreien, und muthmasslich war es der 
Versuch des genannten Hugo, seine Grafenrechte auch gegen- 
über den Herren von Sax zur Geltung zu bringen, der ihn 
im Jahr 1206 in einen feindlichen Konflikt mit Heinrich von 
Hohensax brachte, den wir bereits als gewaltthätigen Schirm- 
(ogt des Klosters F“ävers kennen lernten. Wie es scheint, 
hatte aber diese Fehde keinen andern Erfolg, als dass 
Heinrich von Sax zu seinem bessern Schutz eine neue Burg, 
') Wegelin, Reg. n. 841. 
Planta. die eurrätischen Herrschaften.
	        

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