Volltext: Die currätischen Herrschaften in der Feudalzeit

den Gerichts- oder Landesherren, in jenen aber von q&# 
Bevölkerung bestellt werden. Im Laufe des ”V. Jahrhun 
derts vollends erscheinen die Ammänner oder «Land: 
ammänner», wie sie in richterlicher Stellung nun audi 
öfter heissen, ‘) ganz besonders in Oberrätien, als die regel 
mässigen Beamten, wenigstens der niedern, oft aber. audı 
schon der hohen Judikatur. 
Das Auftreten des Ammanns, beziehungsweise Lauf 
ammanns, als Richter, ist auch aus dem Grunde bedeutsam 
weil dadurch die Mitwirkung der Gerichtsgemeinde bei sein 
Wahl ‚eingeleitet wird, so dass wirklich im Laufe des XV 
und XWVI. Jahrhunderts dieselbe in Oberrätien die Regd 
bildete, und was die ihm beigegebenen Rechtsprecher (Hit 
schwörer, Geschworne) betrifft, so war ihre Wahl meif 
schon früher theilweise oder ganz der Gerichtsgemeinde al 
heimgefallen. — Sobald aber die Commune bei Bestellung 
des Ammanns mitwirkte, hörte derselbe auf, ein « Ministe 
riale » des Gerichtsherrn zu sein,?) d. h. ausschliesslich i) 
seinem Dienste zu stehen: Der Feudalismus war also ge 
brochen und die Befreiung der Communen angebahnt. 
IL n. 123), 1388 «im Walgau» (Kaiser, a. a. 0. Reg. S. 207), 1 
in Triesen (Kaiser, Reg. S. 206), 1400 in Lugnez (Mohr, Cod. IN 
n. 264) u. 8. w. 
1) Den Titel « Landammann » nahm der Ammann wahrscheinlid 
dann an, wenn auch Fraktionen der Gerichtsgemeinde, sei es Kir 
spiele, sei es besondere Nutzungsgenossenschaften, einen Ammann al 
Verwalter erhielten. Im Sarganser Land z. B. gab es einen Ammann 
im Kirchspiel Mels und somit ohne Zweifel auch einen solchen m 
Kirchspiel Flums, daher der Ammann der Gerichtsgemeinde der 
Grafschaft Sargans sich «Landammann» nannte (Urk. v. 1459 0 
Wegelin, Reg. von Pfävers, n. 600); ebenso erscheint im Jahr 140 
im Lugnez ein Ammann und ein Landammann, im Jahr 1388 ein 
« Landammann im Walgau» (s obige Note), im Jahr 1405 ein «Lant 
ammann am Eschnenberg>» (Kaiser, a. a. 0. Reg. auf 8. 208) u. 8% 
2) So heisst noch der Ammann (Johann) von Süs im Jahr 1365 
« ministerialis» (Mohr, vod. Ill. n. 123). Daher rührt auch der 
manische Name «mistral» für Ammann und Landammann. 
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