) —
war, von‘ König Friedrich, dem Schönen, nebst den
Städten Schaffhausen, St. Gallen, Pfullendorf, Mühlhausen
und dem Thal Uri, «von Reichswegen » seinen vier Brüdern,
den Herzogen von Oesterreich, verpfändet wurde.‘) Da
aber Friedrich der Schöne, in seinem Kampfe mit Ludwig
dem Baier, zwar den Königstitel, aber niemals die. Re-
gierung erlangte, ist jener Verpfändungsakt, so weit er
wenigstens das Kloster Disentis betrifft, wohl nur als ein
Produkt unmächtiger Anmassung nicht nur, sondern auch
von Unkenntniss der bestehenden Verhältnisse zu betrach-
ten. Jedenfalls ist er wirkungslos geblieben. Immerhin
darf er als eine Inzicht gelten, dass auch die Schirmvogtei
von Disentis ursprünglich königlich gewesen sein mochte:
unter. dieser Voraussetzung würde es auch gewissermassen
(wie wir es bei Pfävers gesehen) selbstverständlich gewesen
sein, dass der Schirmvogt zugleich Gerichtsvogt war.
Bald darauf, nämlich im Jahr 1426, erscheint sodann
ein «Ammann» (Amtmann) als Richter in Disentis.?)
UVebrigens war wahrscheinlich schon vor dem Ueber-
gang der Schirmvogtei an das Kloster und die Gemeinde
Disentis das Richteramt, welches, wie es scheint, dem ehe-
mals von dem Grafen von Werdenberg in Disentis bestell-
ten Untervogt oblag, auf einen «Ammann» übergegangen.°)
') Lichnowsky, Geschichte des Hauses Habsburg, III. Reg.
u. 695.
?) Mohr, Reg. v. Dis., n. 179.
3) Urkundlich erscheint nämlich ein Ammann in Disentis
schon im Jahr 1400 (Mohr, Cod. IV. n. 264). Dass dieser damals
schon das Richteramt bekleidete, darf angenommen werden, obwohl
&r erst im Jahr 1426 ausdrücklich in dieser Eigenschaft genannt
Wird (Mohr, Reg. v. Disentis, n. 179). Der Bericht Tschudi’s
(Chron, I. S. 327), dass bei Anlass des Einfalles des Abtes von Di-
sentis in Ursern (1333) der «Amtmann oder Landrichter>» seiner
Gotteshausleute gefangen wurde, würde, wenn er nicht etwa einen
Anachronismus enthält, sogar auf einen viel frühern Ursprung des
Tichterlichen Ammaunn-Amtes zurückweisen.
MS