Volltext: Die currätischen Herrschaften in der Feudalzeit

verhältniss zwischen dem Lehensträger und dem Lehensherti 
begründete... Die Erhebung eines Leibeigenen in die Min 
sterilalität scheint daher mit Rücksicht auf seine persön 
liche Stellung einer Freilassung gleich gekommen x 
sein. !) 
Wie der Bischof von Cur, so hatten auch, jedoch. selbst 
verständlich, in weit geringerer Zahl, die Aebte von Disex 
tis und Pfävers sowie die. weltlichen Dynasten ihr 
Dienstleute.?) 
Zweites Kapitel. 
Das Kloster Pfävers. 
Das vom heiligen Pirmin in dem zweiten Viertel d& 
VIE. Jahrhunderts an der Tamina-Schlucht gegründete Klo 
ster Pfävers (Fabaria) hatte schon im Jahr 840 von König 
dass sie «als ander unsers Gotzhus Dienstlüt>», dem Gotteshaus «die 
nen, warten und gehorsam seien» wogegen der Bischof ihnen «ali 
ander unsers Gotzhus Dienstlüt» seinen Schirm verspricht. (Mohr, 
Cod. IV. n. 15.) — Wenn daher von «Dienstleuten u. Huberm 
die Rede ist (s. S. 161), so sind unter jenen wohl alle freien Zinr 
leute im Gegensatz zu den Leibeigenen (Hubern) verstanden. | 
1) Im Jahr 1150 erliess das Kloster Marienberg zwei zum Fischen 
verpflichteten Leibeigenen in Schuls diesen Dienst und zwar unter An 
wendung der «lex Curiensium ministerialium>» so «ut null 
successorum nostrorum eos ad aliquod aliud servitium cogere liceat 
nisi quod sponte facere volunt.» In vermögensrechtlicher Beziehung 
behielt sich aber das Kloster den Todfall vor («in obitu singulorum 
quicquid carius. possederint vel in equis, in vestibus, sive in pecr 
dibus camerarius abbatis recipiat»). 
?) Tauschvertrag des Abtes von Disentis, von 1207, « cum co 
silio suorum monachorum et nonnullorum militum fidelium Sue 
rum» (Mohr, Cod. I, n. 117), Vergabung- des Ulr. von Tarasp an 
das Bisthum aller «praedia militibus beneficiata» von 1277 (Mohr, 
Cod. I. n. 144). Vergabung des W. von Vatz an das Kloster Chur 
walden «de consensu et consilio nostrorum militum» von 12 
(Mohr, Cod. II. n. 31).. Zu.den ritterlichen Dienstleuten der Herreı 
v. Vatz gehörten namentlich die Herren von Bärenburg, v. Strass 
berg, v. Rabius. Auf die Dienstleute des Klosters Pfävers komme 
ich speziell zu sprechen. 
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