In
das Uebertreten von Geboten und Verboten u. dgl, — da
gegen dem Vizdum.
Aus letzterer Bestinmung, sowie daraus, dass die Auf
kündung der Jahrgerichte von Cur ausging, schliesse ich
dass der Vizdum nicht blos als stummer Zeuge der Gerichts
verhandlung beiwohnen, sondern wirklich, wie auch der
Vizdum im Vinstgau, als Richter amten sollte, und viel
leicht waren auch hier die Kompetenzen zwischen ihm und
dem Vogt so geschieden, dass der Vizdum in Civilsachen
und über iıv‘ivergehen, der Vogt dagegen in eigent
lichen F'revelsachen richtete. Mit Rücksicht auf dit
hohe- oder Kriminal-Judikatur aber standen diese Gottes
hausleute selbstverständlich unter den Territorialherren
d. h. bis 1390 unter den Herren von Belmont und vol
dort an unter den Herren von Sax-Masox.
In der Vorschrift, dass der Vizdum von Cur in Sagen
amten soll, ist wohl eine Reminiszenz an den alträtischer
Sculdasius oder’Schultheiss von Tuverasca zu erkennen
welcher, wie die übrigen rätischen Schultheissen vor Ein
führung der Gauverfassung, nicht nur Verwalter de
fürstbischöflichen Besitzungen und Gefälle, sondern auch
Unterrichter gewesen war — eine richterliche Funktion
die jedoch seıt Einführung der Gauverfassung auf die Cent
grafen übergegangen war. ‘)
So sahen wir, ausser dem Vinstgauer Vizdum, auch den
Domleschger als Richter amten und haben wir den Curer
Vizdum (wenigstens seit 1299) als dortigen Civilrichter
kennen gelernt. ®)
Die Sagenser Jahrgerichte wurden von zwölf (bewafl
neten) « Vasallen » geschirmt.
1) Planta,-das alte Rätien, S. 314 ff.
?) Planta, Verf. Gesch. der St.-Cur, S. 30.