Volltext: Die currätischen Herrschaften in der Feudalzeit

(8.8. 130), So kann dies wohl nur darin seinen Grund haben, 
dass der Vizdum als der eigentliche Immunitäts- 
richter betrachtet wurde, der indess dem Vogt, welcher 
gewissermassen als Stellvertreter des Bischofs erschien, 
untergeordnet war. 
Ob etwa der Vogt vorzugsweise als Strafrichter 
(immerhin selbstverständlich nur für « Frevel»), der Viz- 
dum aber vorzugsweise als Civilrichter amtete, muss 
ich dahin gestellt sein lassen. 
Auch mit dieser Beamtung waren bedeutende Dienst- 
lehen verbunden, namentlich gehörten dazu die Meyer- 
höfe Rivair (welcher 103 Mutt Getreide und 300 Käse 
abwarf) und Sanzan, eine Anzahl Bauernhöfe (coloniae), 
verschiedene, mit Fuhrwerken (angariae) zu leistende Frohn- 
dienste und mehrere von dem Vizdum zu besetzende, eben- 
falls mit Dienstlehen (beneficia) versehene untergeordnete 
Aemter, ferner ein Weinzoll, Jagdrecht, Fischerei‘). 
Auch dieses Vizdumamt war, wie die Vogtei, erblich 
verliehen. Dennoch bereiteteten Die von Reiehenberg dem 
Bischof mehr Verlegenheiten durch ihre Streitigkeiten mit 
den Vögten von Matsch?) als durch Anmassungen und Ueber- 
griffe ihm gegenüber. 
Dieses Vizdumamt scheint, nachdem es beim Erlöschen 
der Herren von Reichenberg (1383) an die von Schlanders- 
berg verliehen worden?), zugleich mit der Matsch’schen 
Vogtei eingegangen zu sein, denn später kommt der Vizdum 
nicht mehr als Richter vor und scheint auch dessen Schaffner- 
1) Urk. von 1332, 1374 und 1377 (Mohr Cod. III. n. 20, 176 
Nın 4) 
?) Urk. von 1258 und 1332 (Mohr, Cod. III. n. 8 und 20). 
3) Urk. von 1374 und 1383 (Mohr, Cod. IL. n. 176 und cur- 
tiroler Dok. Sammlung Bd. B. fo. 83). 
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