Volltext: Die currätischen Herrschaften in der Feudalzeit

stehen möge», die Erzherzoge von Vesterreich (wo- 
rauf es durch jenen Spruch wohl abgesehen war) zu Erb- 
vögten sich erwählte.‘) "ei diesen Verhandlungen hatten 
Die von Matsch ausdrücklich sich als «Erbvögte für En- 
gadin, Vinstgau und Münsterthal» geltend gemacht und so- 
gar Poschiavo als ihr Eigenthum angesprochen: letzteres 
beweist wieder, wie leicht Erblehen im Laufe der Zeit in 
volles Eigenthum überzugehen geneigt waren. ?) 
Die den Vögten von Matsch nächststehenden bischöf- 
lichen Dienstleute (Ministerialen) im Vinstgau waren, wie 
wir bereits sahen, die Vizdume von Reichenberg. Diesen 
(welche auch schon im Jahr 1211 auftreten)®) scheint das 
Vizdumamt über Unterengadin, Vinstgau und Münsterthal 
um die nämliche Zeit, wie die Vogtei an Die von Matsch, 
übertragen worden zu sein. Dieses Vizdumamt (Vicedomi- 
nus), welches dem alträtischen Schultheissenamt (Scul- 
dasius) entsprach, *) betraf zunächst und hauptsächlich die 
Verwaltung und den Bezug der bischöflichen Gefälle und 
Einkünfte; doch war mit demselben, wie wir sahen, auch 
das Richteramt in Gemeinschaft mit dem Vogt ver- 
bunden. Wenn bei diesen Gerichtsverhandlungen, obwohl 
der Vogt hiebei eine höhere Stellung einnimmt, der Viz- 
dum dennoch zwei Drittel der gesprochenen Bussen bezieht 
1) Urk. von 1421 in Foffa, Münsterth., Urk. n. 42 .... 
2) Die Familie von Matsch starb im Jahr 1504 mit Gaudenz von 
Matsch aus. 
3) Mohr, Cod. 1. n. 217. Ein Sw. von Reichenberg wohnt schon 
1211 einer von Gr. Albrecht von Tirol geleiteten Gerichtsverhandlung 
betr. eine Streitsache des Klosters Münster, bei (Jäger, Regesten). 
4) Planta; das alte Rätien, S. 314 ff. 
€
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.