stehen möge», die Erzherzoge von Vesterreich (wo-
rauf es durch jenen Spruch wohl abgesehen war) zu Erb-
vögten sich erwählte.‘) "ei diesen Verhandlungen hatten
Die von Matsch ausdrücklich sich als «Erbvögte für En-
gadin, Vinstgau und Münsterthal» geltend gemacht und so-
gar Poschiavo als ihr Eigenthum angesprochen: letzteres
beweist wieder, wie leicht Erblehen im Laufe der Zeit in
volles Eigenthum überzugehen geneigt waren. ?)
Die den Vögten von Matsch nächststehenden bischöf-
lichen Dienstleute (Ministerialen) im Vinstgau waren, wie
wir bereits sahen, die Vizdume von Reichenberg. Diesen
(welche auch schon im Jahr 1211 auftreten)®) scheint das
Vizdumamt über Unterengadin, Vinstgau und Münsterthal
um die nämliche Zeit, wie die Vogtei an Die von Matsch,
übertragen worden zu sein. Dieses Vizdumamt (Vicedomi-
nus), welches dem alträtischen Schultheissenamt (Scul-
dasius) entsprach, *) betraf zunächst und hauptsächlich die
Verwaltung und den Bezug der bischöflichen Gefälle und
Einkünfte; doch war mit demselben, wie wir sahen, auch
das Richteramt in Gemeinschaft mit dem Vogt ver-
bunden. Wenn bei diesen Gerichtsverhandlungen, obwohl
der Vogt hiebei eine höhere Stellung einnimmt, der Viz-
dum dennoch zwei Drittel der gesprochenen Bussen bezieht
1) Urk. von 1421 in Foffa, Münsterth., Urk. n. 42 ....
2) Die Familie von Matsch starb im Jahr 1504 mit Gaudenz von
Matsch aus.
3) Mohr, Cod. 1. n. 217. Ein Sw. von Reichenberg wohnt schon
1211 einer von Gr. Albrecht von Tirol geleiteten Gerichtsverhandlung
betr. eine Streitsache des Klosters Münster, bei (Jäger, Regesten).
4) Planta; das alte Rätien, S. 314 ff.
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