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Wirklich stellten die Herren von Matsch‘ auch die Behaup-
tung auf, mit der Vogtei über aıle bischöflichen Besitzungen
von Pontalt bis zur Passer-Brücke (d.h. im Unterengadin
und Vinstgau) und im Münsterthal belehnt worden zu sein.‘)
Wenn daher die Bischöfe von Cur, nachdem sie sich im
Jahr 1392 mit den Vögten von Matsch entzweit hatten,
diese Belehnung bestritten, behauptend, dieselben hätten
sich besagte Vogtei angemasst,°) so kann dies nur ihrer
damaligen feindseligen Stimmung gegen Die von Matsch zu-
geschrieben werden, welche selbst in eine oftene Fehde aus-
gebrochen war. Immerhin hatten die Bischöfe von Cur allen
Grund, sich über Die von Matsch zu beschweren. Als ihre
Schirmvögte hatten dieselben die Pflicht, sowohl die bischöf-
lichen Besitzungen als die bischöflichen Leute gegen Rechts-
verletzungen zu schützen?) und bezogen hiefür und für ihre
Rechtsprechung — abgesehen von den erwähnten Dienst-
lehen und einem Antheil an den gerichtlich ausgefällten
Bussen — eine besondere Vogtsteuer nebst andern Emo-
Jumenten, z. B. die Busse von 20 Schilling für das. Heirathen
von Gotteshausleuten «ausser der Genossenschaft», d. h.
mit gräflichen ouer anderer Herrschaften Leuten.*)
Wie aber die Schirmvögte kirchlicher Stifte schon zur
Zeit Karls d. Gr., statt sie zu schirmen, systematisch sie
1) Spruch des Herzogs Ernst von Oesterreich von 1421 (F o ffa,
Münsterthal, Urk. 40).
?) Spruch Herzog Leopold’s von 1394 und des Pfalzgerichtes Cur
von 1395 (Mohr, Cod. IV. n. 188 und 190); Beschwerden des Bischofs
von Cur von 1394—1420 (Foffa, a. a. O., Urk. 36).
3) «in solcher Mass» — so drückt sich Herzog Ernst in seinem
Spruch von 1421. hierüber aus — «dass er (der Vogt) dieselben Leut
und Güter vor allem Gewalt und Unrecht handhab und scherm, wenn
und als oft er dazu von dem Bischof zu Chur und dem Camitel da-
selbst. gefordert würde. »
4) Urkunde von 1258 (Mohr, Cod. IIL. n. 8).