Volltext: Die currätischen Herrschaften in der Feudalzeit

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dernen Staates zu erkennen, dessen charakteristisch 
Merkmal die unbeschränkte Territorialhoheit ist. 
Es erübrigt mir noch, das Verhältniss des Bischofs vörl 
Cur zu den Vögten von Matsch kurz zu besprechen, welche‘ 
in der Ceschichte des Bisthums Cur eine hervorragende 
und zugleich verhängnissvolle Rolle spielen und ein beleh‘ 
rendes Beispiel dafür sind, dass die Vasallen der grossen 
Stifte und Dvynasten ihnen gegenüber der nämlichen An 
massung sich schuldig machten, wodurch es diesen selbst 
gelungen war, die Rechte des Reiches an sich zu reissen, 
Diese Edeln von Matsch sind unzweifelhaft sehr al. 
ten, und, wie ihr romanischer Name beweist, rätischen' 
Ursprungs. Ein von Matsch wird urkundlich zuerst im' 
Jahr 1160 bei Anlass der von Ulrich von Tarasp dem Bi. 
schof von Cur gemachten Schenkung als Urkundsperson ge’ 
nannt‘!‘: und ebenso wirken Zwei von Matsch als Zeugen 
mit bei den von Ulrich und Gebhard von Tarasp dem Klo-‘ 
ster Marienberg (bei Burgeis) im darauffolgenden Jahr! 
(116"* gemachten Vergabungen?) und gleichzeitig wurde 
einem dritten dieser Familie von Ulrich (II.) von Tarasp 
die Schirmvogtei über das gedachte (von ihm vollendete) 
Kloster übertragen.?) Es beweisen also diese Thatsachen, 
dass Die von Matsch schon damals die angesehenste Familie 
im Vinstgau Waren. 
Ihren \amen hatte dieselbe von den ihr gehörigen 
Burgen Cber- und Untermatsch, welche das kleine 
Dorf Matsch im gleichnamigen bei Schluderns sich öffnenden 
1) «Fridericus de Matia» in Mohr, Cod. 1. n. 136. 
? Mohr, Cod. I. n; 137 und 138 (« Artoicus de Macis et filin® 
Fridericus»). 
3) Goswin, Chronik von Marienberg, S. 83.
	        

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