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das Münsterthal mit Einschluss von Taufers (welches
pis dahin der Grafschaft Tirol noch nicht einverleibt worden
war) dem Kaiser Karl Vi. zum Kauf anzubieten — angeb-
lich, weil seine Rechte immer mehr dergestalt angefochten
würden, dass er sie allein nicht mehr zu vertheidigen ver-
möge, !) in Wahrheit aber wohl, um sich einer Geldver-
legenheit zu entziehen, vielleicht auch ermüdet von öftern
Reibungen mit der österreichischen Regierung wegen der
dem Hause Oesterreich seit 1421 zugestandenen Schirmvogtei
über das Kloster Münster.®)
Nachdem der Kaiser sich zu diesem Kauf bereit erklärt
hatte,?) kam derselbe, zwar erst sechs Jahre später (17.
Juni 1734), für fl. 17,000 rhein., wirklich zu Stande. *) Nach
Jangen Unterhandlungen gelang es jedoch den IIL Bünden,
diese Thalschaft — leider aber ohne Taufers — um den
Kaufschilling von Oesterreich zurückzukaufen (1762). 3) Seit-
her ist dieses Thal unangefochten ein Glied der oberrätischen
Republik geblieben.
An den dargestellten Kämpfen des Bisthums Cur mit
den Grafen von Tirol, beziehungsweise der Immunität mit
der Grafengewalt, sind deutlich die Geburtswehen des m 0o-
1) Foffa, a. a. 0. Urk. 122.
2) Vgl. Foffa, Urk. 113— 125. Diese Schirmvogtei war da-
durch an das Haus Oesterreich gekommen, dass das Kloster Münster
sich im Jahr 1421 die Herzoge von Oesterreich als Erbvögte erwählt
hatte (Burklechner, Raetia Austr., S. 608 und 607).
3) Foffa, Urk. 126.
4) Foffa, Urk. 127.
5) Foffa, Urk. 134. Der Rückkauf erfolgte im Grunde schon
1748, aber das Kaufinstrument wurde erst 1762 ausgefertigt. Auf die
Gemeinde Taufers hatten die III Bünde in der bezüglichen Conferenz-
verhandlung von 1748 verzichtet. (Foffa, Münsterth.. S; 51 '££.)