gau, die er schon seit einem halben Jahrhundert nicht mehr
besass, gegen Anerkennung seiner geistlichen Jurisdik-
tion und seiner dortigen Besitzungen und Gefälle gänzlich
verzichtete.!)
Dass die bischöfliche Immunitätsgerichtsbarkeit im Vinst-
gau von der gräflichen Gewalt Schritt um Schritt zurück-
und endlich ganz hinausgedrängt und zugleich das politische
Band der dortigen Gotteshausleute mit den rätischen Bün-
den zerrissen wurde, war, da weder der Bischof noch die
Bünde dort eine territoriale Grundherrlichkeit zu er-
langen vermocht hatten, ein natürlicher Entwickelungspro-
zess, der im Jahr 1803 (als Tirol bairisch war) auch noch
zur Abtrennung des’ Vinstgau’s von der Curer Diözese, wel-
cher derselbe seit Einführung des Christenthums angehört
hatte, führte. Dagegen war es nichts als ein roher Raub,
dass im genannten Jahre auch alle bischöflichen Besitzungen
im Vinstgau konfiscirt (euphemistisch «inkamerirt »)
wurden.
XIl. Das Münsterthal.
Günstiger für den Bischof und die Bündner war der
Ausgang des über das Münsterthal mit den Grafen von
Tirol beziehungsweise mit dem Hause Oesterreich geführten
Kampfes.
Obwohl das Münsterthal zum Flussgebiet der Etsch ge-
hört und ein Seitenthal des Vinstgau, im Uebrigen aber ein
rings von Gebirgen eingeschlossener Thalkessel ist, so scheint
es dennoch, als die Grafschaft Tirol auf die Herzoge von
Oesterreich überging, nicht zu derselben gehört zu haben;
denn in der Urkunde, wodurch König Albrecht im Jahr
1305 den Grafen von Tirol ihre Zölle neuerdings als Lehen
') Foffa, Münsterth. Urkunde 101.
Planta, die eurrätischen Herrschaften.
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