Volltext: Die currätischen Herrschaften in der Feudalzeit

gau, die er schon seit einem halben Jahrhundert nicht mehr 
besass, gegen Anerkennung seiner geistlichen Jurisdik- 
tion und seiner dortigen Besitzungen und Gefälle gänzlich 
verzichtete.!) 
Dass die bischöfliche Immunitätsgerichtsbarkeit im Vinst- 
gau von der gräflichen Gewalt Schritt um Schritt zurück- 
und endlich ganz hinausgedrängt und zugleich das politische 
Band der dortigen Gotteshausleute mit den rätischen Bün- 
den zerrissen wurde, war, da weder der Bischof noch die 
Bünde dort eine territoriale Grundherrlichkeit zu er- 
langen vermocht hatten, ein natürlicher Entwickelungspro- 
zess, der im Jahr 1803 (als Tirol bairisch war) auch noch 
zur Abtrennung des’ Vinstgau’s von der Curer Diözese, wel- 
cher derselbe seit Einführung des Christenthums angehört 
hatte, führte. Dagegen war es nichts als ein roher Raub, 
dass im genannten Jahre auch alle bischöflichen Besitzungen 
im Vinstgau konfiscirt (euphemistisch «inkamerirt ») 
wurden. 
XIl. Das Münsterthal. 
Günstiger für den Bischof und die Bündner war der 
Ausgang des über das Münsterthal mit den Grafen von 
Tirol beziehungsweise mit dem Hause Oesterreich geführten 
Kampfes. 
Obwohl das Münsterthal zum Flussgebiet der Etsch ge- 
hört und ein Seitenthal des Vinstgau, im Uebrigen aber ein 
rings von Gebirgen eingeschlossener Thalkessel ist, so scheint 
es dennoch, als die Grafschaft Tirol auf die Herzoge von 
Oesterreich überging, nicht zu derselben gehört zu haben; 
denn in der Urkunde, wodurch König Albrecht im Jahr 
1305 den Grafen von Tirol ihre Zölle neuerdings als Lehen 
') Foffa, Münsterth. Urkunde 101. 
Planta, die eurrätischen Herrschaften. 
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