Volltext: Die currätischen Herrschaften in der Feudalzeit

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auf der sogenannten Malser Haide (zwischen Mals un 
Nauders) bischöflich waren,!) wirklich auf eine bischöfliche 
territoriale Grundherrlichkeit in dieser Gegend hinweist, 
Die übrigen Streitigkeiten, welche zwischen Oesterreid 
und dem ‚„ischof, beziehungsweise den III Bünden hinsicht 
lich der Gotteshausleute im Vinstgau auftauchten und be 
sonders nach dem Schwabenkrieg akut wurden, betrafen 
namentlich folgende Fragen: 
1) Ob die von dem Gotteshaus Cur herrührender 
Güter gleich denjenigen der Herrschaftsleute mi 
Staatssteuern belegt werden dürfen oder nicht! 
Auf dem Standpunkte der kirchlichen Immunität wa 
diese Frage entschieden zu verneinen — sagte doch da 
Curer Immunitätsdiplom von 831 ausdrücklich, dass keit 
Graf oder sonstiger Staatsbeamter die Kirchengüter behuf 
Erhebung von Steuern (ad tributa exigenda) betreten dürfe 
Wirklich wurde dies von Oesterreich grundsätzlich aner 
kannt und bis zum Schwabenkriege (1499) sogar zugegeben 
dass die von Herrschaftsleuten an Gotteshausleute 
verkauften Güter (sogenannte « Herrschaftsgüter ») durd 
diesen Uebergang steuerfrei wurden,?) während doch der 
Begriff der Immunität dies, streng genommen, nicht forderte 
Nach dem Schwabenkrieg aber wurde, um diesen 
Steuerentzug vorzubeugen, vorerst jeder Verkauf von Herr 
schaftsgütern an Gotteshausleute verboten, dann abe 
(1519% und 1535)*) vertraglich festgestellt, dass von. der 
!) Diese Seen hatten die von Reichenberg vom Bischof zu Lehen 
(Urk. v. 1373 im Archiv Curburg). 
?) Dies erklärten wenigstens die von dem Gotteshausrichter zu 
Mals im Auftrage des «gemeinen Gotteshauses» im Jahr 1530 über 
die, die Gotteshausleute im Vinstgau betreffenden Rechtsverhältniss 
einvernommenen Zeugen (Foffa, Münsterth. Urkunde 47). 
3) Der Vertrag von 1519 war gewissermassen eine Ausführung 
der sogenannten Erbeinung der IIT Bünde und des Bischofs mit Kat 
ser Maximilian vom Jahr 1518 (Jäger, Reg. S. 36. Urk. im Archiy 
Curburg). 
4) Vertrag von 1535 zwischen Kaiser Maximilian und dem ge 
meinen Gotteshause in Foffa, Münsterth. Urk. 49. 
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