Volltext: Die currätischen Herrschaften in der Feudalzeit

Es leuchtet ein, dass diese paralellen Gewalten nicht 
immer friedlich nebeneinander bestehen konnten. So lange 
indess der Bischof von Cur an Macht und Ansehen dem 
Grafen von Tirol ebenbürtig war, ja ihn überragte,!) scheint 
der Friede nicht ernstlich gestört worden /zu sein. Dieses 
Wohlvernehmen änderte sich aber bald nachdem die Graf- 
schaft Tirol (1363) an das Haus Oesterreich übergegangen 
war, welches von dem Bestreben beseelt war, die gesammte 
auf seinem Staatsgebiet lebende Bevölkerung seiner Souve- 
ränität zu unterwerfen. Und es mochte ihm dies hier um 
so eher gelingen als der Bischof, wie es scheint, niemals 
einen ernstlichen Versuch machte, im Vinstgau, ausser für 
Nauders, Territorialherrlichkeit und darauf gegrün- 
dete Hoheitsrechte anzusprechen. *) 
Als unzweifelhafter Eingriff in die bischöflichen Immu- 
nitätsrechte muss vorab bezeichnet werden, dass die Gottes- 
hausleute zu Nauders (neunzehn « Geschlechter ») im X. 
Jahrhundert gewaltsam dem Gotteshausrichter zu Mals 
entzogen und dem Österreichischen Pfleger zu Nauders 
unterworfen wurden, was indess durch den schon mit Rück- 
sicht auf das Unterengadin erwähnten Spruch von 1471 %) 
gutgeheissen und später auch vom Bischof (1519) zugestan- 
den wurde, *‘) obwohl dieser gerade mit Bezug auf Nauders 
in den erwähnten Diplomen von Karl IV. (1348) und Kaiser 
Sigmund (1418) Rechtstitel sogar für Territorial- und Lan- 
deshoheit in Händen hatte und der Umstand, dass die Seen 
1) Als Inhaber verschiedener bischöflicher Lehen waren die Gra- 
fen von Tırol dem Bischof ausdrücklich als Vasallen verpflichtet 
(Urk. v. 1228 in Mohr, Cod. I. n. 200). 
2) « ... des Gotzhus von Chur lüt, die in der herschaft von 
Oesterreich land, grund und poden gesessen sint» (Münster- 
thaler Offnung von 1427 in Foffa, Münsterth., Urk. 43). Vgl. 
Campell, I. c. 35 («diese Gegend, obgleich österreichischer Grund 
und Boden») und Sprecher, Pallas R. S. 345. 
3) Burklechner, Raetia A., S. 120. 
‘) Jäger, Regesten S. 36 (Urk. im Archiv Curburg). 
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