Volltext: Die currätischen Herrschaften in der Feudalzeit

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Alters her bedeutende Besitzungen, welche ohne Zweifel 
wie diejenigen im Unterengadin, hauptsächlich von den 
Vergabungen Königs Otto I. und Ulrich’s und Gebhard 
von Tarasp und von der Friking’schen Erwerbung (s. S. 70) 
herrührten. Sie bestanden namentlich in den Meyerhöfen 
Nauders, Mals, Taufers, Burgeis, Schlanders‘ 
und in Lehengütern in den meisten Gemeinden des oberen 
Etschthales. Zufolge eines (zwar nicht vollständigen) bischöf. 
lichen Güterverzeichnisses aus dem Ende des XilI. Jahr. 
hunderts hatte der bischöfliche Verwalter (Vizdum) in Mals 
dem Bischof 1050 Mutt (modii)?) Getreide, 640 Käse, 1500 
Fische, 81 Schafe, 8 Schweine, 12 Eimer (urnas) Wein ab- 
zuliefern, ungerechnet 40 Mutt Getreide und 120 Käse, die 
er als Dienstlehen bezog — ein Einkommen, welches bis 
Ende des 16. Jahrhunderts auf 1856 Mutt?) Getreide, 1478 
Käse, 132 Eimer Wein u. s. w. gestiegen war.“) An Leib- 
eigenen (Kolonen) und Lehensleuten°) hatte der Bischof 
um die nämliche Zeit in den Gemeinden Nauders, Mals, 
Glurns, Eurgeis, Tartsch, Schlanders, Latsch, Brad, 
Stilfs, Liechtenberg, Taufers und Schluderns wohl 
ca. 450—500 Familien. °) 
') Bischöfl. Urbar von 1290—1298 (Mohr, Cod. IL. n. 76). 
?) Dieses, in rätischen Urkunden oft für Getreide wiederkehrende 
Mass (modius) vermag ich nicht genau zu bestimmen. Wahrschein- 
lich war es in dem Vinstgau und Unterengadin = ca. 34,5 Liter (8 
Planta, das alte Rätien, S. 293). 
3) Mohr, Coa- IV. n. 4. 
*) Cur-tiroler Dok, Sammlung im bischöfl. Archiv Bd. 0. 
S. 225. 
5) In dem Vertrag zwischen Kaiser Ferdinand und Bischof Paul 
von 1540 (Foffa, Münsterth. Urk. 51) werden des Gotteshauses 
« Lehensleute und Koloni» und «Kolonei und Lehensgüter» unter- 
schieden. 
°) Foffa, Münsterth. (Urk. 40 und 70) enthält das Verzeichniss 
der Gotteshausleute von Taufers und Untercalven, welches theils an 
«Geschlechtern», theils an zinspflichtigen «Männern» (also durch- 
schnittlich wol Familienvätern) die Zahl 373 ausweist. Dieses Ver- 
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