Erster Abschnitt.
Die königlichen Grafen,
Nachdem der von Karl dem Grossen um das Jahr 806
gebildete Gau &urrätien (Raetia Curiensis) oder Cur-
walchen hundert und zehn Jahre lang, meist aber in zwei
Grafschaften ()ber- und Unterrätien) geschieden, ein eige-
nes Herzogithum gewesen war, welchem Hunfrid und
dessen angebliche Nachkommen vorstanden, wurde dieser
Gau im Jahr 916 von Kaiser Konrad I. dem von ihm wieder
hergestellten. Herzogthum Schwaben einverleibt. !)
Von-—u4 an wurde die Grafschaft Interrätien
(welche ‚as Larganser- und Gasterland bis Schännis und das
st. gallische berrheinthal bis Montlingen umfasste und auf
der rechten Rheinseite von der Lanquart bis Gözis reichte)
— wenigstens bis zum Jahr 982 — von den schwäbischen
Herzogen selbst-verwaltet, daher in gedachtem Zeitraum
diese als Grafen von Unterrätien erscheinen. So
namentlich Herzog Burkhard I. (916 — 926), Herzog
Hermann ı. (926 — 948), Herzog. Liutolf (949—954)
und Herzog Otto I. (973-982). ?)
1) S. hierüber Planta, d. alte Rätien, S. 354 ff.
?) Planta, d.alte Rätien, S. 395 ff , wo sich auch die Belegstellen
dazu finden.