Volltext: Die currätischen Herrschaften in der Feudalzeit

Erster Abschnitt. 
Die königlichen Grafen, 
Nachdem der von Karl dem Grossen um das Jahr 806 
gebildete Gau &urrätien (Raetia Curiensis) oder Cur- 
walchen hundert und zehn Jahre lang, meist aber in zwei 
Grafschaften ()ber- und Unterrätien) geschieden, ein eige- 
nes Herzogithum gewesen war, welchem Hunfrid und 
dessen angebliche Nachkommen vorstanden, wurde dieser 
Gau im Jahr 916 von Kaiser Konrad I. dem von ihm wieder 
hergestellten. Herzogthum Schwaben einverleibt. !) 
Von-—u4 an wurde die Grafschaft Interrätien 
(welche ‚as Larganser- und Gasterland bis Schännis und das 
st. gallische berrheinthal bis Montlingen umfasste und auf 
der rechten Rheinseite von der Lanquart bis Gözis reichte) 
— wenigstens bis zum Jahr 982 — von den schwäbischen 
Herzogen selbst-verwaltet, daher in gedachtem Zeitraum 
diese als Grafen von Unterrätien erscheinen. So 
namentlich Herzog Burkhard I. (916 — 926), Herzog 
Hermann ı. (926 — 948), Herzog. Liutolf (949—954) 
und Herzog Otto I. (973-982). ?) 
1) S. hierüber Planta, d. alte Rätien, S. 354 ff. 
?) Planta, d.alte Rätien, S. 395 ff , wo sich auch die Belegstellen 
dazu finden.
	        

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