— A113 —
Valdera, welches die Herren von Matsch im Jahr 1347
angeblich als noch zu Bormio gehörig, dem Ritter Ülrich
Planta verliehen hatten, ' liess sich Kaiser Maximilian
im Jahr 1503 zu einem Abkommniss mit dem Bischof in
dem Sinne herbei, dass dasselbe 29 Jahre lang von beiden
gemeinschaftlich betrieben werden sollte. °)
So bildete die bischöfliche Immunität im Unter-
engadin im X“. Jahrhundert nur noch einen schwachen
Damm gegen die übermächtige, sie Schritt für Schritt zu-
rückdrängende Landesherrlichkeit der Herzoge von Oester-
reich und es wäre auch dieser Damm unzweifelhaft in
Bälde niedergerissen worden und damit dieses Thal, wie
der Vinstgau, für immer östreichisch geworden, wenn
nicht seit Beginn des XV. Jahrhunderts eine neue Macht
in diesen ungleichen Kampf zu Gunsten der Gotteshausleute
eingetreten wäre, welche nun umgekehrt mit zäher.Aus-
dauer die österreichische Landesherrschaft im Unterengadin
bekämpfte und sie schliesslich ganz hinausdrängte. Diese
Macht waren zunächst das «gemeine Gotteshaus» und
sodann die drei vereinigten Bünde.
Das «gemeine Gotteshaus» war nämlich schon
im Jahr 1367 als eine Verbindung des Domkapitels in Cur
mit den bischöflichen Dienstleuten, der Stadt Cur und den
bischöflichen Landschaften Domleschg, Schams, Ober-
halbstein und Engadin ins Leben getreten, und zwar
zunächst fur gemeinschaftliche Interessen des Bisthums und
sodann auch zum Schutz der erwähnten Bundesglieder. °)
Diese bei wichtigen Anlässen in verschiedener Form sich
wiederholende Verbindung des Bischofs mit seinen Gottes-
hausleuten erlangte bald selbst gegenüber den Herzogen
von Oesterreich ein solches Ansehen, dass diese im Jahr
') Mohr, Cod. II. n. 308.
:) Manuale dıplom. in Foffa, Münsterth. Urk. 105.
3) Mohr, Cod. IIL. n. 134.