von Baiern. Durch dessen Aechtung (1180) kam sie sodann
als erbliches Lehen an den Grafen Andech, dessen Fa-
milie im Jahr 1248 ausstarb, hierauf durch Heirath an
Meinhard IL., Grafen v. Görz, welcher im Jahr 1254 auch
das Innthal erwarb.
Der Mannsstamm der Grafen von Görz- Tirol, wel:
cher im Jahr 1286 auch mit dem Herzogthum Kärnthen
belehnt worden war, erlosch im Jahr 1334 mit Heinrich
von Görz, dessen Erbtochter Margaretha (Maultasche),
verehelıcht mit Markgraf Ludwig v. Brandenburg, nach
dem Tode des Letztern und ihres Sohnes Meinhard, Herzogs
von Oberbaiern, im Jahr 1363 die Grafschaft Tirol mit
dem Etschland und dem Innthal, ihren Vettern, den
Herzogen Rudolf, Albrecht und Leopold von Oesterreich
überliess.‘) Seither blieb Tirol fast ununterbrochen öster-
reichisch.
Die Grafen von Görz nun und die Herzoge von Oester-
reich als Grafen von Tirol, waren es, mit welchen die Bi-
schöfe von Cur Jahrhunderte im Unterengadin und Vinst-
gau um die Herrschaft rangen, wobei die Bischöfe ausser
auf ihre Diözesangewalt, auf ihre ausgedehnten Besitzungen
und die damit verbundene Grundherrlichkeit und Immuni-
tätsgerichtsbarkeit,-die Grafen von Tirol dagegen auf ihre
gräfliche Gewalt und Gerichtsbarkeit sich stützten. — Ent-
scheidend in diesem Kampfe musste zunächst die Territo-
rialherrlichkeit sein, denn diese war die natürliche
Grundlage—aer. Territorialhoheit und somit auch der
Staatshoheit überhaupt. Die Grundherrlichkeit war frei-
') Lichnowsky, Geschichte des Hauses Habsburg, IV. Reg. n.
514. Schon im Jahr 1335, nach dem Tode Heinrich’s v. Görz, hatte
Kaiser Ludwig die Herzoge Albrecht und Otto v. Oesterreich, deren
Mutter (Gemahlin Königs Albrecht IT.) eine Gräfin v. Görz-Tirol ge
wesen war, mit dem Tirol belehnt. (Lichnowsky, III Reg. n
1023); doch hatten dieselben im Jahr 1337 auf dieses Lehen verzichte!
(Lichnowsky, III. Reg. n. 1086).