Volltext: Die currätischen Herrschaften in der Feudalzeit

von Baiern. Durch dessen Aechtung (1180) kam sie sodann 
als erbliches Lehen an den Grafen Andech, dessen Fa- 
milie im Jahr 1248 ausstarb, hierauf durch Heirath an 
Meinhard IL., Grafen v. Görz, welcher im Jahr 1254 auch 
das Innthal erwarb. 
Der Mannsstamm der Grafen von Görz- Tirol, wel: 
cher im Jahr 1286 auch mit dem Herzogthum Kärnthen 
belehnt worden war, erlosch im Jahr 1334 mit Heinrich 
von Görz, dessen Erbtochter Margaretha (Maultasche), 
verehelıcht mit Markgraf Ludwig v. Brandenburg, nach 
dem Tode des Letztern und ihres Sohnes Meinhard, Herzogs 
von Oberbaiern, im Jahr 1363 die Grafschaft Tirol mit 
dem Etschland und dem Innthal, ihren Vettern, den 
Herzogen Rudolf, Albrecht und Leopold von Oesterreich 
überliess.‘) Seither blieb Tirol fast ununterbrochen öster- 
reichisch. 
Die Grafen von Görz nun und die Herzoge von Oester- 
reich als Grafen von Tirol, waren es, mit welchen die Bi- 
schöfe von Cur Jahrhunderte im Unterengadin und Vinst- 
gau um die Herrschaft rangen, wobei die Bischöfe ausser 
auf ihre Diözesangewalt, auf ihre ausgedehnten Besitzungen 
und die damit verbundene Grundherrlichkeit und Immuni- 
tätsgerichtsbarkeit,-die Grafen von Tirol dagegen auf ihre 
gräfliche Gewalt und Gerichtsbarkeit sich stützten. — Ent- 
scheidend in diesem Kampfe musste zunächst die Territo- 
rialherrlichkeit sein, denn diese war die natürliche 
Grundlage—aer. Territorialhoheit und somit auch der 
Staatshoheit überhaupt. Die Grundherrlichkeit war frei- 
') Lichnowsky, Geschichte des Hauses Habsburg, IV. Reg. n. 
514. Schon im Jahr 1335, nach dem Tode Heinrich’s v. Görz, hatte 
Kaiser Ludwig die Herzoge Albrecht und Otto v. Oesterreich, deren 
Mutter (Gemahlin Königs Albrecht IT.) eine Gräfin v. Görz-Tirol ge 
wesen war, mit dem Tirol belehnt. (Lichnowsky, III Reg. n 
1023); doch hatten dieselben im Jahr 1337 auf dieses Lehen verzichte! 
(Lichnowsky, III. Reg. n. 1086).
	        

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