Volltext: Die currätischen Herrschaften in der Feudalzeit

durch den (zwischen 1282 und 1290 erfolgten) Kauf der 
dem Heinrich von Wildenberg gehörig gewesenen Burg 
Wildenberg nebst zugehörigem ansehnlichem Meyerhof zu 
Zernez.‘) 
Dass das Unterengadin und der Vinstgau seit 
jeher zur Diöcese Cur gehörten, unterliegt keinem Zweifel.°) 
Und eben so sicher ist, dass beide Thäler in römischer Zeit 
Bestandtheile der Provinz Rätien beziehungsweise, nachdem 
dieselbe getheilt worden, der Raetia prima oder Raetia 
Curiensis bildeten.?) Ob sie ‚aber nach dem Sturz des 
ostgothischen Reichs noch ein Bestandtheil des von den 
Vietoriden beherrschten Currätien waren, muss ich, aus 
Mangel an genügenden Anhaltspunkten, unentschieden 
lassen.4) (Ciewiss ist nur, dass, nachdem die selbständige 
currätische Verfassung (um das Jahr 806) der fränkischen 
Gauverfassung weichen musste, das Unterengadin und der 
Vinstgau nicht als Bestandtheile des Gaues Currätien 
oder Cur walhen, beziehungsweise der aus demselben her- 
kanntlich ein Ort am Bodensee), stammten die v. Frickingen aus 
Schwaben; vielleicht waren sie, wie Die v. Wangen, einem schwä- 
bischen Grafen als Vasallen in das Tirol gefolgt. 
1) Bischöfl. Urbar des XIII. Jahrhunderts. Gegen Ende des XIV. 
Jahrhunderts wurde diese Bisitzung an die Familie Planta ver- 
kauft (Planta’sche Stammtafel. Mohr, Cod. IL n. 76 S. 126 und 
127). Dieser Meyerhof ertrug 271 Schaafe, 8 Lämmer, 50 Ellen Tuch, 
115 Mutt-(modii) Getreide, 120 Brode, 10 Kühe, 3 Ochsen, 12 Hühner, 
1 Lägele Wein, T-Lägele Bier, 80 Fuder Heu, 452 Schilling (siliquiae, 
eine Kuh galt 10 siliq.). 
2?) Im Jahr 1282 bezeugte Bischof Conrad v. Cur dem Grafen 
Meinhard v. Tirol (zu Handen des Kaisers Rudolf v. Habsburg), dass 
seine Grafschaft (comitia) «quae est in dioecesi Curiensi, usque ad 
Pontem altum in Engadina protenditur.>» (Mohr, Cod. IL. ’n. 9) 
Uebrigens besass damals (1282) Graf Meinhard I., ausser dem 
Vinstgau (mit Meran) und dem Unterengadin, auch schon das Inn- 
Thal, welches aber nicht zum Curer Sprengel gehörte. 
3) Planta, d. alte Rätien, S. 54 ff. 
4) Planta, d. alte Rätien, 8. 271. 
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