Volltext: Rheintaler Urkunden

A 
Rudolph Fabri 
Sott gebe das Beffere. 
Und ih Rudolph Fabri von Montigel (Montlingen) 
Priefter der Confianzer Diöces, öffentlicher Reichsnotar war 
bei dem Vortrage, dem SGejfuche, der Einwilligung oder dem 
Ausfpruche, wie cS$ oben befchrieben und ins Einzelne ange 
geben ift, auf daß eS gefchehe, wie e8 gefchehen jollte, mit 
den vorbenannten Zeugen anwefend und Habe e8 fo gefehen 
und gehört, und darum diefes öffentliche Infirument daraus 
gemacht, treu und eigenhändig gefchrieben und in diefe urfund- 
(ide Form gebracht, und mit meinem gewohnten Zeichen und 
Namen verfehen und mich zur Beglaubigung und zum Beug- 
niß aller und jeder der Vorbezeichneten, Borgenannten, Crbe- 
tenen und gefeglih Berufenen unterfchrieben. 
DObftehendes ift die getreue Überfegung der von der Kir- 
OhHenverwaltung von Widnau eingereichten Urkunde vom 23. 
Febr. 1502 überfhrieben: „Instrumentum Welchermaffen 26, — 
Diefes bezeugt 
St. Gallen 9. März 1858. 
Sigillum 
Weder 
Rantonsarchivar. 
(Original in lateinifher Sprade im Pfarrhaus zu Widnan; das Pergament hat Niffe 
Fleden und Löder; Sigillum fort.) 
Kr, © 
Erijtas Hans betreffend. 
(Samitag vor Sant vallentiftag 1504) 
Id rudolf Schindler von dijer Zt Vogt zu rinegg vnd 
im rintal befenn offenlich mit dem Dbrieff, al8 dann Criftes
	        

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