Volltext: Rheintaler Urkunden

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St. Martinj deß Heilligen Byfhoffs Zag nit erleggen vnd 
abftatten. wurde, vid doran fümmig vnd hHinderftellig erfunden 
wäre, daß alßdann ermelt pfleger vnd jnziecher gueth- fucg 
erlangte recht macht vnd gwalt Haben  follen vnd mügen vnß 
an- der vnderpfandt mit. griht vnd ganth anzuegreiffen darmit 
fo weit (ang vud fehr Procedieren vnd fahren Biß daß fye 
vmb all vEjtendige Zinß demnach) vmb daß hHaubtg. Jambt allem 
rechtmejcgen Coften vnd fhaden genzlid vBgericht vernüecgt 
vnd bezalt morden find, an ihren gueten willen vnd vernüe- 
gen. ©nd obgleichwohl Difes einen ewigen fHauff vBweißt 
vnd fagt, fo mag Doch ermelter verkhöffer feine Erben vnd 
nachthommen difen Kauff wohl wider Löfßen. vnd Hauffen 
alle vnd iede jahr wan fye wollen vor St. johannis Baptist. 
oder Theüffers Tag ohne zinß-dornach mit fambt dem zinß 
in 3wey- ablojungen iedoch in Heiner Münz wendj nah Hoffs- 
recht. c-threülich vnd ohne gefahr. vnd defß zue wahren Br 
fund hab ich anfangs bekfhennender verfhöffer mit vleiß vNd 
ernit e-betten ‚den Ehruueften Fürfichtigen vnd weyßen Herren 
Sacob- Lüchingern- derzeit Hoff Amman deß Freyen Reichs 
Hoff  krießeren vnd Oberrieth daß er fein eigen Secret In- 
figel offentlich hieran gehenfht hat, doch ihme Yınrman feinen 
Erben. vud Nachkhommen in allweg-ohnue fhaden. fo geben vff 
St. Martin deß. Heilligen Byrhoffs Zag nad Chrifti geburt 
gezelt Sechzehenhundert Fünffzig dornad) im Achten Jahre. 
Sig. 
Berg. 
(Original im Pfarrhaus zu Montlingen.)
	        

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