Volltext: Statuten über den fälligen Gemeindeboden der Gemeinde Triesen

TAS = 
31. 1593/Reg. ex 1889. 
Vorstehende Statuten, einschließlich der Nachträge vont 
11, Juli 1889 und 11. August 1889, werden genehmigt. 
Fürstl. Liec<htenstein'sche Regierung. 
Vaduz, am 31. August 1889. 
L. 8. Der fürstl. Landesverweser: 
v. In der Maur.
	        

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