Volltext: Geschichte des Rheinthals

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„und. Gut Heften und zu Hand ziehen, bis ihr 
„um ta 7 720c1 Genugthuung grjchehen, 
„ “ren Lerren und den Gerichten follen fie 
„ fhmwören und gehorjam feyn, fo kang-fie in 
„derfelden FSfen und. Gerichten fen.” 
Ein andrer Swift zwifchen den Herren des 
Rheinthaig und dr Stadt 5. deinek ward durch 
die Stadr Ct, Gallen dahin befeitigt : 
3 Nus drey von der ıerrfchaft vorgefchlagenen 
„ Bürgern mag die. Fuirgerfchaft den. Ammann 
s; wählen; darnach fol fie einen Rath fegen; der 
„dem Aıznann (himörs ” 
„ Tie einen 7eevel, von Bürgern und Gäften 
„in dr Cadet begangen, a7bhören ihr; gröffere 
„der £ ‚rrfcharı. . Wenn dıe Arten felbf nicht 
„zu Gericht fizen wollen , fügt der Yınman an 
s; ihrer Ctelle. ” 
„Was von. diefen und denen „die Urtheil 
sforechen, (in hobheitlichen Sachen) erkennt 
„wird „daran fol -fich. die Herrfchaft Des 
»»gnügen. ” 
„In Streitigen. zwijchen der Herrfchaft und 
„der Stadt Mricht der Rath von €. rt allen. 
(1425.) - Durch -Megünftigung des. Kaifers 1dste nun 
Braf Kricderich von Toggenburg, gegen 
Erlegung des. Yfand/chilings. das Rheinthak an
	        

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