Volltext: Geschichte des Rheinthals

Yufficht "über - die untergeordneten Behörden, 
und iwy idem Fezirke dies zu erzweken, einen 
VBollzichungs » S"eamten, 4 r legt dem groffen 
Nathe u. er alle Theile der Öffentlichen Lerwak 
tung Zechnung ab, Gr verfügt über Dieser 
Wwaffnete Macht zu Handhabung der Öffentlichen 
Ordnung, Er kann dıe ordentlichen Cizun. 
gen des. großen Naths verlängern, und auffers 
ordentlick: veranfalten. 
Die Glieder des. Heinen Raths werden vom 
groffen „/atH für ehe ernannt, die Srnewes 
FuNg gu icht immer zum Drittheil. 
Zr Une Rath wählt mit jedem Monat (eis 
nen räfidenten. 
Die erforderlichen Eigenfchaften, um für diefe 
oder jene Stelle gewählt werden zu fönnen ;, und 
mit zufimmen, wie auch die Hauer der Nemiter 
und derfelben Austritt nebft mehrerem find nicht 
berührt worden, um zB große Weitläufigkeiten 
ausjumweichen‘; altes kant aver ausführlich in 
der X. ,afung des Kantons und deffelben 08ga, 
nifcden Gefejen nachgefehen werden. 
Bey dein eidgenöfäichen Bundeskontingent 
bildet der Kanton Ct. Gallen, neh den Kam 
Q.
	        

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