aNjäHrlich auf den erfien Monat des Maymo.
nat$ in der Stadt St, Gallen , und Tann or,
dentlicher Weife feine Sizungen nicht über einen
Monat ausdehnen, c$ feye dann, daß der Meine
Math die Dauer derfelben verlängere:
Der aroffe Rath entfcheidet
3,11. 12 Annahme oder VBerwerfung der
Gefrze8,s Worfhläge , die m vom einen
Mathe vorgelegt werden.
2, Er i5t (ich über die VBollziehung der Se
feze, Werordnungen und Reglements Nechens
fhaft ablegen.
) Er nimmt dem einen Nathe über Ne'WER,
Waltung der öffentlichen Gelder Rechnuna abı
4 Er beflimmt die Befoldung der Öffentlichen
DBeamten.
5. Er bewiliget die VBeräufferung von Kar
tonalgütern.
6, Er berathfchlagt über die Zufammenberufung
aufferordentlicher Tagfazungen, wenn folche
degehrt wirds ernennt die Ubgeordneten des
Kantons zu den Tagfazungen, und ertheilt
ihnen Yufruktionen,
7. Er ftimmt im Namen des Kantong.
Dede A ceisverfammlung, deren 44 find, ev
wählt aus dem Dezirke, zu dem der Kreis dB