Volltext: Geschichte des Rheinthals

gebenden - peinlichen‘ Berbrechen if eine eigene 
aus den Hräwdenten. und 4_2y Mitgliedern. des 
Appellations.» Gerichts -E_..-hende -Commiffion 
nied-rn”Zgt 7 Le mit ‚Aufnahme der. Berhoren, 
Inftruivung *or Criminak- Vroceduren und Eins 
hohluna "ur nöthigen Erwahrungen beauftragtifk 
Tie fammtlichen von diefer Commiffion uns 
terfuck*en peind;eben:‘ —Srechen- werden einem 
SriminalsCerichte zu Beurtheilung über» 
Wwiefen. Diefes. Lejteht aus einem- Bräfidenten 
und 6 Sa itern, bıe vom Eieinen Kathe aus Fries 
densrichtern oder Mitgliedern der Dezirksgevichte 
gewählt werden, 
E8 verfammelt fich an dem Hauptorte, und ber 
urtheit erftinfanzlich ale peinlichen Derbrechen, 
bie ıbm.von-der Criminal Commiffion zugcleitet 
werden, Ylle von demfelben ausgefällte !rtheile 
Eönnen an das Appellations- Gericht des Kantong 
gejogen. ww. ben; mürden aber” deffen Urtheile 
nicht Annellirt, oder diefelben eine Höhere als 
Dierjährige Einfperrung oder 3Weyjährige: Kets 
tenfiva®s enthalten, fo müffen folche, ehe fie vol 
jogen wtrden dürfen, dem YWppeNations.Gerichte 
zur Xeftätigung oder Sbänderung vorgelegt wers 
den, & ar lejtinfanziichen Deurtfeilung der Cis 
bil „und Eriminalfale, ifein Avpellation®,
	        

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